Illegale Ferienwohnungen in Bayern im Visier der Städte

Ferienwohnungen in zentraler Lage sind für Touristen besonders gefragt. Viele dieser Unterkünfte werden über Online‑Plattformen wie Airbnb oder Booking.com angeboten – nicht selten entgegen geltender Vorschriften. In mehreren bayerischen Kommunen gelten Regelungen zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Zweckentfremdungsgesetz bildet rechtliche Grundlage

Seit 2007 gilt in Bayern das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Auf dieser Grundlage können Städte und Gemeinden eigene Satzungen zur Zweckentfremdung erlassen. Aktuell haben acht bayerische Kommunen eine solche Satzung in Kraft: München, Nürnberg, Regensburg, Erlangen, Fürth, Murnau, Fürstenfeldbruck und Puchheim.

Demnach darf Wohnraum nur in begrenztem Umfang als Ferienwohnung genutzt werden. Wird eine Wohnung dauerhaft oder überwiegend kurzfristig an Touristen vermietet, gilt dies als Zweckentfremdung. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Touristen, die in solchen Wohnungen übernachten, machen sich hingegen nicht strafbar.

Plattformen verweisen auf Eigenverantwortung der Vermieter

Auf Nachfrage erklärten die Betreiber der Buchungsplattformen ihre jeweiligen Verfahren. Airbnb teilte mit, Gastgeber dabei zu unterstützen, lokale Vorschriften einzuhalten. Booking.com erklärte, dass Vermieter bestätigen müssten, rechtlich zur Vermietung befugt zu sein.

Trotz bestehender rechtlicher Vorgaben finden sich auf den Plattformen zahlreiche Angebote, bei denen Hinweise auf eine dauerhafte touristische Nutzung bestehen. Dazu zählen etwa das Fehlen persönlicher Gegenstände, ganzjährige Verfügbarkeit und eine große Zahl von Bewertungen.

Hohe Einnahmen als Anreiz für Regelverstöße

Eine Beispielrechnung aus der Recherche zeigt die wirtschaftlichen Unterschiede: Eine über Airbnb angebotene Wohnung mit einem Preis von 90 Euro pro Nacht bringt dem Vermieter nach Abzug der Gebühren rund 2.604 Euro monatlich ein. Bei einer regulären Vermietung wird für dieselbe Wohnung eine Monatsmiete von 1.400 Euro empfohlen. Die Differenz kann ein Anreiz sein, trotz des Risikos der Zweckentfremdung auf die touristische Vermietung zu setzen.

Stadt Fürth verschärft Kontrollen

In Fürth will die Stadtverwaltung ab August gezielter gegen illegale Nutzungen vorgehen. Obwohl dort seit 2022 eine Zweckentfremdungssatzung besteht, wurde bisher nicht systematisch kontrolliert. Künftig soll ein neu eingestellter Mitarbeiter im Rathaus für die Überprüfung und Verfolgung entsprechender Verstöße zuständig sein. Dabei sollen sowohl Ferienwohnungsangebote als auch Leerstände in den Fokus rücken.

Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) erklärte, dass Leerstände derzeit ein größeres Problem darstellten. Wörtlich sagte er: „Es kann nicht sein, dass Eigentümer einfach aus Bequemlichkeit oder Desinteresse jahrelang wertvollen Wohnraum leer stehenlassen.“

Erfolgsbilanz aus anderen Kommunen

Andere Städte in Bayern haben bereits Erfahrungen mit gezielter Kontrolle gesammelt. In München konnten im Jahr 2023 insgesamt 465 Wohnungen dem regulären Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. In Nürnberg waren es 52, in Regensburg 15 Wohneinheiten. Die Behörden erhoffen sich durch konsequente Überwachung eine nachhaltige Entlastung des Wohnungsmarktes.