Koalition plant GEG-Reform: 65-Prozent-Regel fällt

Die schwarz-rote Koalition hat Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Einigung erfolgte am 24. Februar 2026. Ziel ist eine Novelle, die in einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zusammengeführt werden soll.

Kernpunkt der Reform ist die geplante Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regel aus § 71 GEG. Nach der bisherigen Regelung muss eine neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Laut Eckpunktepapier soll diese pauschale Vorgabe entfallen.

Zeitplan für Gesetzgebung

Nach Angaben aus dem Eckpunktepapier soll die Bundesregierung bis Ostern 2026, also Anfang April, einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Das Gesetzgebungsverfahren soll so abgeschlossen werden, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.

Ein Kabinettsbeschluss zum GMG war laut Quelle ursprünglich bereits für Ende Februar 2026 vorgesehen. In den Verhandlungen habe es unterschiedliche Positionen gegeben: Die CDU strebte Änderungen an der 65-Prozent-Vorgabe an, die SPD wollte an der Vorgabe festhalten.

Inhalte des Eckpunktepapiers

Im Eckpunktepapier wird festgehalten, dass neben der Streichung der 65-Prozent-Vorgabe auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten entfallen sollen. Außerdem soll das neue Gesetz keine Verpflichtung enthalten, bestehende funktionierende Heizungssysteme auszubauen oder zu wechseln.

Beim Austausch einer Heizung soll die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern liegen. Künftig sollen laut Papier weiterhin Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Heizungsmodelle und Biomasseheizungen möglich sein, ebenso Gas- und Ölheizungen.

Vorgaben für Gas- und Ölheizungen ab 2029

Für Gas- und Ölheizungen sieht das Eckpunktepapier Bedingungen vor. Voraussetzung für den Einbau ist demnach, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen müssen („Bio-Treppe“).

Für den Austausch einer Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten wird im Papier beschrieben, dass die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden soll. Ab dem 1. Januar 2029 müsse dieser Anteil mindestens 10 Prozent betragen. Den weiteren Anstieg bis 2040 will die Koalition laut Eckpunktepapier in drei Schritten im Gesetz festlegen.

Förderung und EU-Vorgaben

Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll laut Eckpunktepapier bis mindestens 2029 sichergestellt werden. In der Quelle wird zugleich dargestellt, dass es bei der Heizungsförderung unterschiedliche öffentliche Positionierungen gab.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte Ende 2025 in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“, die Förderung für den Heizungstausch solle „wie gehabt weitergehen“. Er erklärte: „Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten.“ Laut Quelle werde dies mit zwölf Milliarden Euro sozial gestaffelt gefördert.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) deutete laut Quelle Einschnitte an. In einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin habe sie erklärt, künftig werde mehr Eigenverantwortung gefragt sein. Reiche bekräftigte laut Quelle das Ziel, Kosten zu senken und die Energiepolitik marktwirtschaftlicher auszurichten; Fördermaßnahmen sollten effizienter ausgerichtet und auf Fälle reduziert werden, „bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme“. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach sich laut Quelle für eine sozial stärker gestaffelte Förderung aus.

Umsetzung der EPBD und Wärmenetze

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sollen laut Eckpunktepapier auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) „1:1“ umgesetzt werden; Spielräume bei der Umsetzung wolle die Koalition ausschöpfen. Für Wohngebäude sollen durch die EPBD-Umsetzung keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen ausgelöst werden.

Zudem heißt es im Eckpunktepapier, der klimafreundliche Aus- und Umbau der Wärmenetze solle vorangetrieben werden. Gleichzeitig sollen Wärmepreise für Kunden und Mieter „fair und transparent“ sein und auf einem „bezahlbaren Niveau“ liegen. Dafür sollen laut Papier die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novelliert werden.

Hintergrund: § 71 GEG und politische Positionen

Die GEG-Reform, die Anfang 2024 in Kraft trat, sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Laut Quelle gilt diese Regel zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine Rolle; Hauseigentümer sollen entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine andere Heizlösung wählen.

Im Koalitionsvertrag 2025 kündigten Union und SPD laut Quelle an: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Zudem solle die erreichbare CO2-Vermeidung zur „zentralen Steuerungsgröße“ werden, der Quartiersansatz gestärkt und die Sanierungs- und Heizungsförderung fortgesetzt werden.

Zur Kritik an § 71 GEG wird in der Quelle Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, zitiert. Er sagte, der Paragraf sei „extrem kompliziert“ und stelle „in vielen Fällen eine Vorfestlegung für die Wärmepumpe“ dar. Reiche sprach laut Quelle im „Handelsblatt“ von einem „Zwang zur Wärmepumpe“.

Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft verlangten laut Quelle in einem gemeinsamen Appell zügig Klarheit. In dem Appell heißt es: „Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich.“

Debatte über Verfassungsfragen

Der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender des Vereins Klimaunion, warnte laut Quelle vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne Alternativen. Heilmann hatte 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich auf mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz geklagt.

Laut Quelle sagte Heilmann, Detailänderungen seien möglich, um Regelungen unbürokratischer zu machen; „aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen.“ Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hält eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes laut Quelle für „gefährlich“.

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