Berlin verlängert Mietpreisbremse bis 2029

Der Berliner Senat hat beschlossen, die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2029 fortzuführen. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wie die Senatskanzlei mitteilte. Damit bleibt die Regel bestehen, dass Mieten bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. In einer Analyse zur Funktionsweise der Mietpreisbremse wird erläutert, dass diese Grenze bei Neuvermietungen angewendet wird – und bei Verdacht auf Überschreitung eine kostenlose Prüfung durch die Mietpreisprüfstelle möglich ist.

Die Maßnahme soll den Anstieg der Mieten in Berlin begrenzen. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler verwies laut Mitteilung darauf, dass sich Mieter bei Verdacht auf überhöhte Forderungen an die Mietpreisprüfstelle wenden können.

Entwicklung der Prüffälle

Die Prüfstelle wurde im Frühjahr eingerichtet und hat in den ersten sechs Monaten 190 Fälle vollständig untersucht. In 177 Fällen stellte sie eine deutlich überhöhte Miete fest. Insgesamt ließen sich 255 Mieter beraten, besonders häufig aus den Bezirken Mitte sowie Friedrichshain-Kreuzberg.

Umwandlungsverordnung ebenfalls verlängert

Neben der Mietpreisbremse hat der Senat auch die bestehende Verordnung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verlängert. Diese reguliert, unter welchen Voraussetzungen Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden dürfen.

Nach Angaben des Senats wurden vor vier Jahren knapp 30.000 Wohnungen in Eigentum umgewandelt. Seit Inkrafttreten der Verordnung ist die Zahl auf rund 1.500 pro Jahr zurückgegangen. Für das laufende Jahr erwartet der Senat nach Einschätzung Gaeblers eine Zahl im dreistelligen Bereich.

Reaktionen aus der Landespolitik

Vertreter von Linken und Grünen begrüßen die Verlängerungen, halten sie jedoch für nicht ausreichend. Der Linke-Politiker Niklas Schenker erklärte, die aktuellen Beschlüsse reichten seiner Ansicht nach nicht für einen umfassenden Mieterschutz in der Stadt.

Steffen Krach, SPD-Politiker und designierter Spitzenkandidat für die Berlin-Wahl 2026, forderte vom Bund zusätzliche gesetzliche Regelungen gegen sogenannte Mietwucher-Praktiken. Laut dpa sagte er, höhere Bußgelder sowie strafrechtliche Maßnahmen bei systematischen Verstößen seien notwendig.