BGH prüft Mietpreisbremse bei Untermiete

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch in Karlsruhe einen Fall aus Berlin, der klären soll, ob die Mietpreisbremse auch bei Untermietverhältnissen greift. Hintergrund sind zahlreiche Fälle, in denen Untermieter deutlich höhere Beträge zahlen als im Hauptmietvertrag vorgesehen.

Mehrere Betroffene berichten, dass Hauptmieter Wohnungen oder Zimmer weit über den durch den Mietspiegel abgebildeten Vergleichsmieten weitervermieten. Viele Untermieter stehen finanziell unter Druck und fürchten, ihre Unterkunft jederzeit zu verlieren.

Berichte von Untermietern

Eine Untermieterin schildert, sie habe über vier Jahre hinweg die gesamte Miete einer Wohnung mitgetragen, während die Hauptmieterin deutlich weniger zahlte. Nach ihrem Auszug erfuhr sie, dass die Kaltmiete der Wohnung unter 800 Euro lag – obwohl allein ihre und die Zahlung einer Mitbewohnerin diese Summe überstiegen hätten.

In einer Wohngemeinschaft in Pankow berichtete eine Betroffene, die Hauptmieterin bewohne die Wohnung seit zwei Jahren nicht mehr selbst, sondern vermiete sie ausschließlich unter. Bei der Beantragung von Wohngeld wurde ein Originalmietvertrag verlangt, der ihr nicht vorgelegt wurde. Stattdessen habe man ihr angeboten, die Miete zu senken.

Hohe Unterschiede zwischen Haupt- und Untermiete

In Kreuzberg zahlt ein Untermieter gut 700 Euro für ein Zimmer, obwohl laut Berliner Mietspiegel vergleichbare Wohnungen nur 250 bis 350 Euro kosten dürften. Der Hauptmietvertrag liegt den Untermietern nicht vor; rechtliche Schritte gelten als riskant wegen möglicher Kündigung.

Ein weiterer Fall betrifft Weißensee: Hier zahlt ein Untermieter 1.300 Euro, während der Hauptmieter 850 Euro Miete angibt. Eine Nachbarin mit identischer Wohnung zahle dieselbe Miete wie der Hauptmieter.

Fehlende Transparenz und Abhängigkeit

In Lichtenberg berichtet ein Untermieter, er zahle 700 Euro für 47 m², später habe er gesehen, dass der Hauptmieter 340 Euro an Miete zahlte. Der Untermietvertrag sei ihm nicht vorgelegt worden.

Auch in Friedrichshain berichten Untermieterinnen von Zuschlägen: Eine Bewohnerin zahlt 910 Euro für 31 m², kennt aber nicht den Betrag, den ihr Hauptmieter zahlt. Eine Mieterhöhung sei ohne Beleg weitergegeben worden.

Zusatzforderungen und Druck

Einige Untermieter schildern, dass sie für Möbel zahlen mussten, die sie gar nicht nutzten. Andere berichten, dass Zeiträume in Verträgen nachträglich verkürzt wurden. In einem Fall drohte der Hauptmieter, die Untermieter sofort rauszuwerfen, sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden.

In einer WG im Wedding zahlen die Bewohner insgesamt etwa 2.000 Euro für 70 m². Sie vermuten, dass der Hauptmieter weniger zahlt. Sie haben bislang keine rechtlichen Schritte unternommen, aus Angst vor Wohnungsverlust.

BGH-Entscheidung mit Folgen

Die zentrale Frage für den BGH lautet, ob die Regelungen der Mietpreisbremse, die bei Neuvermietungen greifen, auch auf Untermietverhältnisse angewendet werden können. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf viele Untermieter in Berlin und darüber hinaus haben.

Auf mietspiegeltabelle.de – Mietspiegel Deutschland findet sich zudem eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten in verschiedenen Städten.