Bodenrichtwerte in München deutlich gesunken

Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München hat neue Bodenrichtwerte veröffentlicht. Sie beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2026 und liegen in vielen Stadtteilen deutlich unter den zuvor ermittelten Werten.

Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Lagewert des Bodens je Quadratmeter an. Die Gutachterausschüsse der Kommunen leiten sie aus ausgewerteten Kaufverträgen ab. Sie dienen als Orientierung bei Verkauf, Erbschaft, Schenkung und Finanzierung.

Rückgänge zwischen 15 und 26 Prozent

Besonders ausgeprägt fallen die Rückgänge im Geschosswohnungsbau aus. Für Gebiete mit einer wertrelevanten Geschossflächenzahl von 2,5 weist die Auswertung für Sendling und die Isarvorstadt ein Minus von rund 23,4 Prozent aus, für die Maxvorstadt rund 23,3 Prozent.

Auch im individuellen Wohnungsbau sind die Werte gefallen. In Solln beträgt das Minus etwa 25,8 Prozent, in Trudering rund 17,6 Prozent, in Pasing rund 15,2 Prozent und in Feldmoching rund 15,0 Prozent.

In Zahlen ausgedrückt: Sinkt der Bodenrichtwert um 500 Euro je Quadratmeter, ergibt das bei einem Grundstück von 700 Quadratmetern rechnerisch einen um 350.000 Euro niedrigeren Bodenwert.

Preise für Bestandswohnungen bleiben stabil

Trotz der niedrigeren Bodenwerte geben die Preise für bestehende Wohnimmobilien in München bislang kaum nach. Als Grund gilt die anhaltende Knappheit an Wohnraum, die die Nachfrage stützt.

Als Ursache für den Rückgang der Bodenwerte werden gestiegene Finanzierungskosten in Verbindung mit hohen Baukosten genannt. Beides hat die Zahlungsbereitschaft für Bauland gedämpft, nachdem die Werte über Jahre gestiegen waren.

Was das für Mieter und Eigentümer bedeutet

Auf laufende Mietverträge wirken sich Bodenrichtwerte nicht unmittelbar aus. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die dem Mietspiegel zugrunde liegt, wird aus tatsächlich vereinbarten Mieten abgeleitet und nicht aus Grundstückswerten.

Mittelbar sind die Werte dennoch von Bedeutung. Niedrigere Bodenpreise können Neubauvorhaben rechnerisch erleichtern, und sie fließen in die Bewertung von Grundstücken bei Erbschaft und Schenkung ein. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom jeweiligen Bewertungsverfahren und von der Grundstücksart ab.

Eigentümer, die eine Übertragung planen, sollten die aktuellen Werte prüfen. Ältere Wertvorstellungen aus der Zeit vor dem Zinsanstieg bilden den heutigen Markt in vielen Lagen nicht mehr ab.