Bund plant Ausweitung von Elementarschadenversicherungen

Der Bund strebt eine deutliche Erhöhung der Verbreitung von Elementarschadenversicherungen für Wohngebäude an. Künftig soll der Schutz gegen Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdrutsche verpflichtender Bestandteil von Wohngebäudeversicherungen werden. Dabei wird ein Opt-Out-Modell geprüft, bei dem Versicherungsnehmer automatisch versichert wären, sofern sie nicht aktiv widersprechen.

Diese Regelung soll sowohl für neue Verträge als auch für bestehende Wohngebäudeversicherungen gelten. Der entsprechende Passus ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene enthalten. Die Umsetzung sieht vor, dass künftig keine neuen Wohngebäudeversicherungen ohne Elementarschadenschutz mehr abgeschlossen werden können. Gleichzeitig sollen bestehende Verträge zu einem Stichtag um diesen Schutz ergänzt werden.

Versicherer in Schleswig-Holstein unterstützen Opt-Out-Modell

Die Provinzial Versicherung in Schleswig-Holstein bewertet ein solches Opt-Out-Modell positiv. Aus Sicht des Unternehmens bietet es praktische und verfassungsrechtliche Vorteile gegenüber einer Pflichtversicherung ohne Widerspruchsrecht. Bereits heute wird diese Modellvariante laut Provinzial am Markt eingesetzt.

Nach Angaben des Versicherers schließen derzeit rund 57 Prozent der Neukunden eine Elementarschadenversicherung ab. Im Bestand liegt der Anteil bei 46 Prozent. Bei den Itzehoer Versicherungen liegt der Anteil der Kunden mit Elementarschadenschutz laut Unternehmen bei etwa 33 Prozent.

Fragen zur Einbeziehung von Sturmfluten

Uwe Ludka, Vorstandsvorsitzender der Itzehoer Versicherungen, unterstützt die Pläne des Bundes grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen hin. Aus seiner Sicht sei es für Schleswig-Holstein besonders wichtig, dass auch Sturmfluten als Elementargefahr anerkannt und entsprechend versichert werden.

Darüber hinaus betont Ludka, dass mit der geplanten Regelung die Verantwortung für Schadensprävention stärker auf die Eigentümer übergehe. Die Kosten würden seiner Einschätzung nach in „moderatem Umfang“ steigen. Gleichzeitig plädiert er für eine konsequente Begrenzung von Neubauten in hochwassergefährdeten Gebieten und für weitere staatliche Investitionen in den Küstenschutz.

Verbände befürchten steigende Wohnkosten

Kritik kommt vom Eigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein. Dessen Vorsitzender Alexander Blazek rechnet mit höheren Kosten für Eigentümer, die sich auf die Mieter umlegen könnten. Er verweist auf mögliche Versicherungskosten zwischen 500 und 1.000 Euro pro Jahr und stellt fest, dass solche Maßnahmen zur Verteuerung des Wohnens beitrügen.

Der Mieterbund Schleswig-Holstein spricht sich dafür aus, Versicherungskosten nicht vollständig auf Mieter umzulegen. Carsten Wendt, Vertreter des Verbandes, fordert eine Kostenbeteiligung der Vermieter, sollte eine Versicherungspflicht eingeführt werden.

Verbraucherzentrale warnt vor falscher Sicherheit

Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sieht in einer Elementarschadenversicherung grundsätzlich einen sinnvollen Schutz, spricht sich aber gegen eine Verpflichtung aus. Er verweist darauf, dass Hausbesitzer selbst für die bauliche Sicherheit ihrer Gebäude verantwortlich seien. Versicherungsleistungen könnten im Schadensfall ausgeschlossen sein, wenn beispielsweise Rückstauklappen oder Regenrinnen nicht ordnungsgemäß funktionierten.

Herte betont die Notwendigkeit klarer Regelungen und Informationen für Versicherte. Es müsse eindeutig definiert sein, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherungsschutz greift.

Weitere Informationen zum Mietrecht und Nebenkosten

Für Mieter und Vermieter, die sich über die Auswirkungen von Versicherungskosten auf die Mietpreise informieren möchten, bietet die Plattform mietspiegeltabelle.de umfassende Informationen. Dort finden sich unter anderem Daten zu ortsüblichen Vergleichsmieten, die bei der Bewertung von Mietkostensteigerungen durch zusätzliche Versicherungen hilfreich sein können.

Zudem erläutert die Seite die rechtlichen Grundlagen des Mietrechts, einschließlich der Regelungen zu Nebenkosten und deren Umlagefähigkeit. Dies kann insbesondere für Mieter von Interesse sein, die wissen möchten, inwieweit Versicherungskosten auf sie übertragen werden dürfen.