Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 beschlossen, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, der Betroffenen häuslicher Gewalt einen schnelleren Ausstieg aus einem gemeinsamen Mietvertrag ermöglichen soll. Die Initiative geht von den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen aus.
Nach geltender Rechtslage ist für die Kündigung eines gemeinsam geschlossenen Mietvertrags in der Regel die Zustimmung aller Mieter erforderlich. Diese vertragliche Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen zum Mietvertrag und den dort üblichen mietrechtlichen Regelungen, die auch die Grundlagen für eine rechtliche Auseinandersetzung über Mietverhältnisse bilden.
Zustimmung zur Kündigung im Gewaltschutzverfahren
Verweigert ein gewalttätiger Partner diese Zustimmung, bleibt Betroffenen bislang meist nur ein separates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme. Nach Angaben in der Begründung des Entwurfs stellt dieses Vorgehen eine zusätzliche Hürde dar, da Betroffene erneut mit den Tätern konfrontiert werden können. Künftig soll es möglich sein, die Zustimmung zur Kündigung bereits im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens einzuklagen.
Das bestehende Gewaltschutzgesetz regelt bereits die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an die betroffene Person. Diese Regelung soll durch die geplante Gesetzesänderung ergänzt werden. Ein weiteres eigenständiges Gerichtsverfahren wäre dann nicht mehr erforderlich.
Rechtsverfahren und weitere Schritte
Die Bundesregierung kann zu dem Vorschlag des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend liegt das weitere Verfahren beim Bundestag. Fristen, bis wann sich das Parlament mit dem Gesetzentwurf befassen muss, sind gesetzlich nicht vorgesehen.
In jedem Mietverhältnis, unabhängig von Anlass oder Ursache, können sich Betroffene über Grundlagen wie Informationsseiten zu Mietrecht und Mietpreisspiegeln informieren. Diese Inhalte bieten eine Übersicht zu mietrechtlichen Begriffen und Rechtsfragen, die bei der Beendigung von Mietverträgen relevant werden können.
Kampagne der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen
Parallel zu der Länderinitiative hat der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen gemeinsam mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen eine Kampagne gegen häusliche Gewalt gestartet. Die Initiative trägt den Namen „Kein Raum für häusliche Gewalt“ und ist seit dem 15. Januar 2026 online.
Nach einer Pilotphase mit 13 Wohnungsunternehmen an zwölf Standorten ist für das ersten Halbjahr 2026 ein landesweiter Ausbau geplant. Weitere Unternehmen haben nach Angaben des Verbandes Interesse an einer Beteiligung bekundet. Ziel der Kampagne ist eine engere Zusammenarbeit von Wohnungsunternehmen, Polizei, Beratungsstellen und weiteren Akteuren.
Hintergrund und geplante Maßnahmen
Als Hintergrund für die Initiative werden steigende Fallzahlen genannt: Die Polizei registrierte im Jahr 2024 in Niedersachsen 32.545 Fälle häuslicher Gewalt, rund neun Prozent mehr als im Vorjahr. Fachstellen gehen von einer höheren Zahl nicht erfasster Fälle aus.
Geplant sind Informationsmaterialien in Wohngebäuden sowie Schulungen für Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen. Diese sollen Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen und Betroffene an Beratungsstellen oder die Polizei weitervermitteln. Nach Angaben der Initiatoren soll dies die Handlungssicherheit erhöhen und Zuständigkeiten klarer verteilen.
Die Verbandsdirektorin des vdw Niedersachsen Bremen, Susanne Schmitt, erklärte, Ziel der Kampagne sei es, Betroffenen zu zeigen, dass Hilfsangebote vorhanden sind und genutzt werden können.
Reaktionen aus der Landespolitik
Aus dem niedersächsischen Landtag kam Zustimmung zur Initiative. Die Grünen-Abgeordnete Evrim Camuz erklärte, Gewalt dürfe „in keinem Zuhause Platz haben“. Sie verwies darauf, dass die Landesregierung im Zuge einer Reform des Polizeigesetzes elektronische Fußfesseln vorsehe, mit denen Betroffene bei Annäherung gewarnt werden könnten.
Kritik äußerte die CDU-Abgeordnete Birgit Butter. Sie erklärte, Präventionskampagnen seien wichtig, reichten jedoch nicht aus. Sie forderte eine rasche rechtliche Grundlage für den Einsatz elektronischer Fußfesseln und warf der Landesregierung vor, notwendige Entscheidungen zu verzögern.