Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig schärfer ahnden. Das kündigte sie in Interviews mit Zeitungen der Funke Mediengruppe an, die am Samstag erschienen sind.
Eine Expertengruppe befasst sich nach ihren Angaben derzeit mit Bußgeldern für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie mit einer Reform der Regelungen zum Mietwucher.
„Mein Ziel ist, dass wir die Mietpreisbremse wirklich scharf schalten“, sagte Hubig. Zugleich erklärte sie: „Es gibt noch zu viele Möglichkeiten, die Mietpreisbremse auszuhebeln.“
Bisher droht nur die Rückzahlung
Nach geltendem Recht darf die Miete bei einer Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Maßstab dafür ist in der Regel der örtliche Mietspiegel.
Verlangt ein Vermieter mehr, muss er bislang lediglich den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Weitere Folgen hat ein Verstoß nicht. Wer die Grenze überschreitet, riskiert also im schlechtesten Fall, am Ende genau den Betrag zu erhalten, der ohnehin zulässig gewesen wäre.
Hinzu kommt, dass Mieter den Verstoß selbst geltend machen müssen. Wer den Mietspiegel nicht kennt oder Ärger mit dem Vermieter vermeiden will, tut das häufig nicht.
Kurzzeitvermietung und Möblierung im Blick
Als besondere Schwachstellen nannte die Ministerin kurzzeitige Mietverträge und möblierte Wohnungen. In beiden Fällen lässt sich die Preisgrenze bislang vergleichsweise leicht umgehen.
Bei möblierten Wohnungen wird ein Zuschlag für die Einrichtung verlangt, der in der Vergangenheit oft nicht nachvollziehbar ausgewiesen wurde. Bei Kurzzeitverträgen entfällt die Bindung an die Vergleichsmiete in der Praxis häufig ganz.
An beiden Punkten hatte der Gesetzgeber bereits im Frühjahr angesetzt. Ob und wie Bußgelder hinzukommen, ist noch offen.
Was das für Mieter bedeutet
An der Rechtslage ändert sich zunächst nichts. Wer den Verdacht hat, dass die eigene Miete über der zulässigen Grenze liegt, muss das weiterhin selbst prüfen und beim Vermieter rügen.
Der erste Schritt bleibt derselbe: die vereinbarte Nettokaltmiete je Quadratmeter mit den Werten des örtlichen Mietspiegels vergleichen. Liegt sie mehr als zehn Prozent darüber, lohnt eine genauere Prüfung.
Der Marktdruck bleibt hoch. Neu angebotene Wohnungen kosteten zuletzt im Schnitt 9,93 Euro je Quadratmeter, gut fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor.