Gutachter stellt akute Gefahr im Hannibal infrage
Im Verfahren um die Räumung des Dortmunder Hochhauskomplexes „Hannibal II“ hat ein vom Gericht beauftragter Gutachter zentrale Einschätzungen der Stadt und Feuerwehr in Frage gestellt. Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte der Sachverständige, dass zwar Brandschutzmängel vorgelegen hätten, diese aber aus seiner Sicht keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätten. Die Stadt … Weiterlesen …