Keine fristlose Kündigung bei fehlender Kautionsbürgschaft
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen fehlender Bankbürgschaft als Mietsicherheit unzulässig ist. In seinem Urteil vom 14. Mai 2025 (Az. VIII ZR 256/23) stellte das Gericht klar, dass eine Bankbürgschaft nicht unter den Anwendungsbereich des § 569 Abs. 2a BGB fällt. Ein Überblick über Immobilien von privat auf mietspiegeltabelle.de zeigt, dass viele Mietverhältnisse direkt zwischen privaten Parteien geschlossen werden, … Weiterlesen …