Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Abläufe bei der Beurkundung und dem Vollzug von Immobilienverträgen vereinheitlichen und digital unterstützen soll. Die Initiative stammt aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ist Teil des sogenannten Entlastungskabinetts.
Ziel des Gesetzes
Der Entwurf sieht vor, die gesamte Kommunikation rund um notarielle Immobilienverträge digital abzuwickeln. Dazu gehören auch gerichtliche Genehmigungsprozesse sowie steuerliche Meldungen durch Notariate. Grundlage soll ein gemeinsamer Dateistandard sein, über den Informationen zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden ausgetauscht werden.
Hintergrund: Hohe Anzahl notarieller Vorgänge
In Deutschland werden jährlich mehr als eine Million Kaufverträge über Grundstücke oder andere Formen der Grundstücksübertragung notariell beurkundet. Der Vollzug eines solchen Vertrags erfordert heute den Austausch zahlreicher Unterlagen zwischen verschiedenen Stellen. Dieser Prozess soll künftig vollständig digitalisiert werden.
Digitaler Austausch als Beschleuniger
Laut Bundesregierung soll die einheitliche digitale Kommunikation Medienbrüche vermeiden und Abläufe beschleunigen. Der Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen allen beteiligten Institutionen soll über standardisierte digitale Schnittstellen erfolgen.
Erwartete Auswirkungen
Die Einführung der digitalen Verfahren soll den Zeit- und Sachaufwand reduzieren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die vereinheitlichten Prozesse auch Bürokratiekosten sinken. Zudem werde eine schnellere Abwicklung von Immobiliengeschäften und eine zügigere Eintragung neuer Eigentumsverhältnisse im Grundbuch ermöglicht.