DMB kritisiert Reform bei Grundsicherung und Mieten

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 21/3541) kritisiert. Nach Angaben des Verbands sollen die vorgesehenen Änderungen ab dem 1. Juli 2026 gelten.

Der DMB erklärte, die Reform setze Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, unter Druck und erhöhe aus seiner Sicht das Risiko von Wohnungslosigkeit. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf mietrechtliche Folgen von Mietrückständen: Bereits bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten seien sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung möglich.

Karenzzeit im Fokus der Reform

Als zentralen Punkt nennt der DMB die geplante faktische Abschaffung der im Jahr 2023 eingeführten einjährigen Karenzzeit. Nach der bisherigen Regelung würden in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs die tatsächlichen Kosten der Unterkunft vollständig übernommen, unabhängig davon, ob die Miete als „angemessen“ gilt. Der DMB führt dazu aus, dies ermögliche Betroffenen, ihre Situation zu stabilisieren und sich auf Arbeitssuche zu konzentrieren, ohne kurzfristig umziehen zu müssen.

Nach Darstellung des DMB sollen künftig bereits zu Beginn des Leistungsbezugs strenge Mietobergrenzen gelten. Liege die Miete über der festgelegten Grenze, seien Kürzungen vorgesehen, ohne Übergangsfrist und ohne Kostensenkungsverfahren. DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz sagte: „Wer unverschuldet arbeitslos wird, braucht Sicherheit statt Druck und Angst vor drohendem Wohnungsverlust.“

Durchsetzung der Mietpreisbremse durch Leistungsberechtigte

Der DMB kritisiert zudem eine geplante Verknüpfung mit der Mietpreisbremse. Nach der Darstellung des Verbands sollen Leistungsberechtigte Verstöße künftig selbst rügen und, falls erforderlich, gegen Vermieter vorgehen.

Weber-Moritz erklärte dazu, es sei aus Sicht des DMB „falsch und unfair“, Menschen in einer existenziellen Situation in mietrechtliche Auseinandersetzungen zu drängen. Außerdem dürfe die Verantwortung für die Durchsetzung rechtmäßiger Mieten nicht auf Leistungsbeziehende verlagert werden, die sich in prekären Lebenslagen befinden.

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Forderung nach bezahlbarem Wohnraum und Mieterschutz

Nach Ansicht des DMB zielen die geplanten Änderungen nicht auf eine tatsächliche Begrenzung „überhöhter Wohnbedarfe“, sondern hätten vor allem symbolischen Charakter. Als Ursachen hoher Mieten nennt der Verband strukturelle Faktoren: fehlender bezahlbarer Wohnraum, Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse und fehlende Konsequenzen für Vermieter, die aus Sicht des DMB überhöhte Mieten verlangen.

Weber-Moritz forderte, die Bundesregierung solle den sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau voranbringen und ausreichende Mietpreisregelungen durchsetzen. Hohe Mieten seien nach Darstellung des DMB nicht das Ergebnis individuellen Fehlverhaltens, sondern Folge eines Mangels an bezahlbarem Wohnraum und bestehender Regelungslücken.

Leistungskürzungen bei Meldeversäumnissen

Kritisch bewertet der DMB außerdem geplante Leistungskürzungen bei wiederholten Meldeversäumnissen. Nach Angaben des Verbands könnten diese Kürzungen im Extremfall zur Einstellung sämtlicher Zahlungen führen, einschließlich der Mietzahlungen. Der DMB sieht dadurch ein erhöhtes Risiko von Mietrückständen und Wohnungslosigkeit.

Weber-Moritz erklärte, eine Wohnung sei die Grundlage für eine Integration in Arbeit. In diesem Zusammenhang sagte sie: „Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden.“ Der DMB verweist außerdem auf eine eigene Stellungnahme zum Gesetzentwurf.