DMB zur Gesetzesberatung über Kurzzeitvermietungen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) nimmt die Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Verordnung über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen im Bundeskabinett zur Kenntnis. Der Entwurf sieht vor, die seit Mai 2024 geltende EU-Regelung in nationales Recht zu übertragen. Bestandteil des Vorhabens ist die Einrichtung einer zentralen digitalen Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur.

Die zentrale Plattform soll den Datenaustausch zu Kurzzeitvermietungen vereinheitlichen. Städte und Gemeinden sollen damit künftig Zugriff auf relevante Informationen erhalten, um Auffälligkeiten oder Verstöße prüfen zu können.

Einschätzungen des Mieterbundes

DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz erklärte, der Verband begrüße die geplante nationale Umsetzung der EU-Vorgaben. Laut Weber-Moritz sei mehr Transparenz im Bereich der Kurzzeitvermietungen notwendig, insbesondere in Fällen, in denen möblierte Wohnungen betroffen sind. Die Zuordnung der Bundesnetzagentur als Anlaufstelle bezeichnete sie als zweckmäßig, da Kommunen damit strukturierter arbeiten könnten.

Gleichzeitig wies Weber-Moritz darauf hin, dass der Gesetzentwurf aus Sicht des Verbandes nicht ausreiche. Sie verwies auf Forderungen nach zusätzlichen Regelungen, die den Mietwohnungsmarkt betreffen. Dazu gehören laut Mieterbund Vorschläge aus dem Bundesrat, etwa eine zeitliche Begrenzung von Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate und ein Verbot sogenannter Kettenmietverträge.

Weitere Forderungen des Verbandes

Nach Angaben des DMB hält der Verband auch ein bundesweit einheitliches und durchgehend angewandtes Zweckentfremdungsverbot für erforderlich. Damit solle verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft über Plattformen wie Airbnb dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden.

Der Mieterbund verweist zudem auf Entwicklungen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse. Nach Einschätzung des Verbandes sei die Zahl der Wohnungen gestiegen, die unter Berufung auf kurzfristige Vermietungen nicht unter diese Regelung fallen. Helfen kann hier u. a. die Analyse der ortsüblichen Vergleichsmiete, wie sie auf mietspiegeltabelle.de dargestellt ist. Zudem weist der Zugang zu aktuellen Mietspiegeln auf diesem Portal darauf hin, wie umfassend Miet- und Mietpreisregeln regional ausgelegt sind.

Einschätzung zur Wirkung des Gesetzentwurfs

In einer weiteren Stellungnahme betonte Weber-Moritz, der Entwurf könne einen Beitrag zur Verbesserung des Datenaustauschs leisten. Ohne zusätzliche Begrenzungen für Kurzzeitvermietungen sei jedoch nicht davon auszugehen, dass sich die Wohnraumsituation in größeren Städten verändere.

Auch angesichts der bis Ende 2029 verlängerten Mietpreisbremse sieht der Verband weitergehenden Regelungsbedarf.