Eigenbedarfskündigungen bleiben verbreitet in Berlin

Der Berliner Mieterverein geht davon aus, dass Kündigungen wegen Eigenbedarfs auch in den kommenden Jahren eine relevante Rolle auf dem Berliner Wohnungsmarkt spielen werden. Nach Angaben des Vereins bleibt die Nachfrage nach Beratung zu diesem Thema hoch. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, erklärte laut Mitteilung, man erwarte, dass das Beratungsaufkommen auf dem bisherigen Niveau bleibe oder weiter ansteige.

Der Verein empfiehlt betroffenen Mietern, auf eine Eigenbedarfskündigung nicht unmittelbar zu reagieren. Stattdessen solle zunächst rechtlicher Rat eingeholt werden. Bartels riet zudem davon ab, sich ohne Prüfung der rechtlichen Situation zu einem Auszug bewegen zu lassen. Hintergrundinformationen zum Mietrecht und zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind auch auf der Website eines Mietspiegel-Portals abrufbar, das die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin darstellt.

Beratungszahlen seit 2020 auf konstantem Niveau

Nach eigenen Angaben verzeichnet der Berliner Mieterverein seit dem Jahr 2020 jährlich rund 2.000 Beratungen im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen. Diese Fälle seien nach Einschätzung des Vereins kein Einzelfall mehr, sondern ein regelmäßig auftretendes Thema im Mietverhältnis zwischen Mietern und Vermietern.

Der Mieterverein weist darauf hin, dass Kündigungen wegen Eigenbedarfs in vielen Fällen nicht isoliert auftreten. Vielmehr gebe es häufig bereits vor der Kündigung Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien. Zu mietrechtlichen Fragestellungen gehören neben Eigenbedarf auch Themen wie die zulässige Miethöhe und Mietpreisbremse, die ebenfalls auf mietspiegeltabelle.de erläutert werden.

Häufige Streitpunkte vor Ausspruch der Kündigung

Eine Auswertung von mehr als 500 Rechtsberatungsfällen durch den Berliner Mieterverein zeigt, dass vor einer Eigenbedarfskündigung oft Streitigkeiten bestanden. Genannt werden unter anderem Konflikte über die Miethöhe, bestehende Mängel in der Wohnung oder geplante beziehungsweise durchgeführte Modernisierungen.

Laut der Auswertung stand etwa jede fünfte Eigenbedarfskündigung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen über eine aus Sicht der Mieter zu hohe Miete. In mindestens 13 Prozent der untersuchten Fälle sei die betreffende Wohnung innerhalb der drei Jahre vor der Kündigung verkauft worden.

Räumungsklagen folgen in einem Teil der Fälle

Der Mieterverein gibt an, dass in etwa jedem vierten Fall einer Eigenbedarfskündigung anschließend eine Räumungsklage eingereicht wurde. Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die vom Verein ausgewerteten Beratungsfälle und nicht auf den gesamten Berliner Wohnungsmarkt.

Daten der Berliner Justizverwaltung zeigen, dass im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 7.500 Räumungsklagen bei den Amtsgerichten eingereicht wurden. Im Jahr 2024 meldeten die Amtsgerichte zudem mehr als 2.200 durchgeführte Räumungen.

Keine vollständige Zuordnung zu Eigenbedarfskündigungen

Nach Angaben der Justizverwaltung stehen die registrierten Räumungsklagen und Räumungen nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen. Auch andere Gründe können zu Räumungsverfahren führen, etwa Zahlungsrückstände oder Vertragsverstöße.

Der Berliner Mieterverein betont daher, dass die genannten Zahlen aus der Justizstatistik nicht direkt mit den vom Verein erfassten Fällen gleichzusetzen sind. Die Beratungsstatistik des Vereins bezieht sich ausschließlich auf Mieter, die sich wegen einer Eigenbedarfskündigung an den Mieterverein gewandt haben.