EU-Plan zu bezahlbarem Wohnen vorgestellt

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat den Entwurf des ersten EU-Plans für bezahlbaren Wohnraum zur Kenntnis genommen, der am 16. Dezember 2025 während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg vorgestellt wurde. Der Plan definiert Wohnen als grundlegendes Recht und formuliert mehrere Zielsetzungen auf europäischer Ebene.

Zu den im Entwurf genannten Schwerpunkten zählen die Ausweitung des Wohnungsangebots, die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen insbesondere für bezahlbaren Wohnraum und Sozialwohnungen sowie Reformen im Umgang mit Kurzzeitvermietungen und spekulativer Nutzung von Wohnraum.

Finanzierung und Beihilfen im Fokus

Nach Angaben des DMB sieht der EU-Plan unter anderem Anpassungen bei den europäischen Beihilfevorschriften vor, um Investitionen in den Wohnungsbau zu erleichtern. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, erklärte, der Plan sei ein Schritt zur Stärkung des bezahlbaren Wohnungsbaus.

Weber-Moritz betonte zugleich, dass aus Sicht des Verbandes entscheidend sei, wie Beihilfen künftig eingesetzt würden. Nach ihrer Aussage müsse sichergestellt werden, dass Fördermittel gezielt für Wohnraum verwendet werden, der langfristig für breite Bevölkerungsschichten verfügbar sei.

Kurzzeitvermietungen und Spekulation

Der EU-Plan sieht außerdem Maßnahmen zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen vor. Der Deutsche Mieterbund verweist darauf, dass diese Form der Vermietung nach Einschätzung des Verbandes in vielen Städten Auswirkungen auf das verfügbare Wohnungsangebot habe.

Nach Angaben von Weber-Moritz fordert der DMB klare gesetzliche Regelungen, um Wohnraum dem regulären Mietmarkt zu erhalten. Der Verband begrüßt zudem, dass spekulative Praktiken auf dem Wohnungsmarkt im EU-Plan ausdrücklich thematisiert werden sollen.

Unterstützung vulnerabler Haushalte und weitere Initiativen

Ein weiterer Bestandteil des EU-Plans ist die verstärkte Unterstützung besonders vulnerabler Haushalte sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Darüber hinaus plant die Europäische Kommission für das Jahr 2026 die Ausrichtung eines ersten EU-Wohnungsgipfels sowie die Gründung einer europäischen Wohnungsbauallianz.

Bereits im November 2024 wurde erstmals ein EU-Kommissar mit Zuständigkeit für Energie und Wohnungswesen ernannt. Nach Darstellung des DMB ist dies ein Hinweis darauf, dass das Thema bezahlbares Wohnen in der europäischen Politik an Bedeutung gewonnen hat.

Umsetzung in den Mitgliedstaaten entscheidend

Der Deutsche Mieterbund verweist darauf, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen sowie steigende Mietbelastungen in vielen europäischen Ländern zu beobachten seien. Nach Angaben des Onlineportals Mietspiegel Deutschland – Mietpreis‑Übersicht und Entwicklung werden die durchschnittlichen Mietpreise in Deutschland regional sehr unterschiedlich ausgewiesen, was die Situation auf dem Wohnungsmarkt widerspiegelt. Diese Daten dienen unter anderem als Grundlage für Entscheidungen in der Mietrechts- und Wohnungspolitik.

Der Verband sieht daher ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer Ebene als erforderlich an. Weber-Moritz erklärte abschließend, dass es nun auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen ankomme, insbesondere auf nationaler Ebene in den EU-Mitgliedstaaten. Ziel müsse es sein, dass die vorgesehenen Instrumente tatsächlich zu einer Ausweitung des bezahlbaren Wohnraums führen.

Ein Mietspiegel kann nach Angaben des Portals Mietspiegel – mietrechtliche Bedeutung und Mietpreisspiegel erklärt auch als Überblick über ortsübliche Vergleichsmieten dienen und bietet Vermietern wie Mietern Orientierung bei der Einordnung regionaler Mietpreisniveaus.