EU überarbeitet DAWI-Regeln für mehr bezahlbaren Wohnraum

Die Europäische Kommission arbeitet an einer Aktualisierung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Ziel ist eine erleichterte Finanzierung von Projekten im Bereich bezahlbaren Wohnraums. Die Kommission stellte am 3. Oktober 2025 einen Entwurf vor, der im Rahmen einer öffentlichen Konsultation eingesehen und kommentiert werden kann.

Die Kommission weist darauf hin, dass der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in vielen Mitgliedstaaten zu einer wachsenden Herausforderung geworden ist. Neben Haushalten mit niedrigem Einkommen betrifft der Anstieg der Wohnkosten zunehmend weitere Bevölkerungsgruppen. Faktoren, die laut Kommission zu dieser Lage beitragen, sind hohe Nachfrage, steigende Bau- und Wohnkosten sowie begrenzte Bestände und konkurrierende Nutzungen wie touristische Kurzzeitvermietungen. Für eine Übersicht zur Mietpreisentwicklung in deutschen Städten bietet die Plattform etwa Mietspiegel Städte Deutschland eine hilfreiche Datenbasis.

Neuer Anwendungsbereich für bezahlbaren Wohnraum

Bislang befreit der DAWI-Freistellungsbeschluss staatliche Beihilfen im Bereich sozialen Wohnraumversorgung von der Notifizierungs- und Genehmigungspflicht, sofern ein ordnungsgemäßer Betrauungsakt vorliegt. Diese Regelung gilt vor allem für Haushalte mit eingeschränkter Zahlungsfähigkeit oder Menschen ohne festen Wohnsitz.

Künftig sollen auch Beihilfen zur Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen von der Notifizierungspflicht ausgenommen werden können. Der Entwurf sieht vor, dass Mitgliedstaaten die Schaffung und Vermietung von preisgedämpftem Wohnraum ebenfalls über einen Betrauungsakt organisieren können. Zur weiteren Einordnung der Mietmarktlage empfiehlt sich ein Blick auf den allgemeinen Mietspiegel Deutschland als übergeordnete Übersicht.

Vorgeschlagene Änderungen im Überblick

Die Kommission schlägt mehrere Anpassungen des Beschlusses 2012/21/EU vor. Diese betreffen insbesondere die Ausgestaltung der Ausgleichsleistungen für bezahlbaren Wohnraum. Vorgesehen ist:

  • Wegfall der Notifizierungspflicht für bestimmte Beihilfen zur Finanzierung von vergünstigtem Wohnraum.
  • Fokus auf Investitionskosten, darunter:
    • Neubau und Erwerb von Grundstücken
    • Umbau und Sanierung bestehender Gebäude
    • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
    • Anpassungen zur Klimawiderstandsfähigkeit
  • Einbeziehung von Betriebskosten, sofern die Kriterien im Annex des Beschlusses erfüllt sind.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Präzisierungen zur Abgrenzung zwischen sozialem Wohnungsbau und bezahlbarem Wohnraum. Die Kommission plant zudem technische Anpassungen sowie punktuelle Klarstellungen für weitere Bereiche wie kritische Arzneimittel sowie Luft- und Seeverkehr.

Zeitplan und Konsultation

Die laufende Konsultation ist bis zum 4. November 2025 geöffnet. Nach Auswertung der Beiträge plant die Kommission, den überarbeiteten DAWI-Beschluss bis Ende 2025 zu verabschieden. Der finale Text soll unter Einbeziehung der relevanten Interessengruppen entstehen.

Der vollständige Entwurf der Kommission steht öffentlich zur Verfügung.

Auswirkungen für öffentliche Institutionen und Wohnungswirtschaft

Durch die geplanten Änderungen erhalten Mitgliedstaaten und kommunale Ebenen neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Förderung von Wohnraum. Programme zur Wohnraumförderung könnten künftig sowohl sozialen Wohnungsbau als auch bezahlbaren Wohnraum umfassen. Die Umsetzung auf Basis eines Betrauungsakts kann dabei auf vorhandene rechtliche und praktische Erfahrungen aufbauen.

Für Hintergrunddaten zur Mietentwicklung siehe unter anderem die Plattform „MietspiegelTabelle“, die beispielsweise eine Analyse zur Entwicklung der Mietpreise in Deutschland bietet.

Für Wohnungsbauunternehmen entstehen neue Optionen bei der Planung und Realisierung entsprechender Projekte, sofern öffentliche Mittel bereitgestellt werden. Dies betrifft kommunale, private und gemeinnützige Träger gleichermaßen.