Förderprogramm „Jung kauft Alt“ bekommt neue Impulse

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ der staatlichen KfW-Bank soll für junge Familien künftig attraktiver werden. Seit Ende vergangener Woche gelten für den Kredit mit der offiziellen Bezeichnung „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW-Nummer 308) neue Konditionen. Ziel ist es, die bislang geringe Nachfrage zu steigern.

Anpassungen bei Zinsen und Sanierungspflichten

Laut Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) reagiert das Ministerium auf Rückmeldungen von Interessenten, die die bisherigen Sanierungspflichten als zu anspruchsvoll empfanden. Künftig müssen Immobilien mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H innerhalb von viereinhalb Jahren nur noch auf den Standard Effizienzhaus 85 EE gebracht werden. Zuvor war der aufwendigere Standard 70 EE erforderlich.

Das bedeutet, dass ein saniertes Gebäude künftig 85 Prozent der Primärenergie eines Referenzhauses nach dem Gebäudeenergiegesetz verbrauchen darf. Der Zusatz EE („Erneuerbare Energien“) schreibt vor, dass mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden.

Weniger Risiko für Förderempfänger

Die Bundesregierung hat auch die Regeln für den Fall angepasst, dass ein Gebäude technisch nicht auf den vorgesehenen Effizienzstandard gebracht werden kann. Familien sollen demnach nicht mehr befürchten müssen, Fördermittel zurückzahlen zu müssen, wenn die Sanierung nur teilweise gelingt. Laut Bundesbauministerium gelten in solchen Fällen alternative Regelungen, um eine Rückabwicklung zu vermeiden.

Die Änderung soll vor allem Käufern älterer Gebäude zugutekommen, bei denen die energetische Planung oft schwer kalkulierbar ist. In der Praxis sind bei Häusern mit niedriger Effizienzklasse meist umfassende Maßnahmen wie neue Heizsysteme, verbesserte Dämmung sowie der Austausch von Fenstern und Türen notwendig.

Verbesserte Kreditkonditionen

Neben den baulichen Erleichterungen bietet das Programm nun günstigere Zinsen. Eine Familie mit zwei Kindern kann bei einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und zehnjähriger Zinsbindung bis zu 125.000 Euro zu einem effektiven Zinssatz von 1,12 Prozent aufnehmen. Zuvor lag dieser bei 1,71 Prozent. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem aktuellen Marktzins beträgt laut Ministerium etwa 2,5 Prozentpunkte.

Berechnungen zufolge ergibt sich daraus bei einem typischen Kreditverlauf eine Zinsersparnis von etwa 22.500 Euro. Damit soll der Förderkredit gegenüber herkömmlichen Darlehen spürbar günstiger werden.

Kaum Nutzung seit Programmstart

Das Programm war im September 2024 gestartet, wurde jedoch nur in geringem Umfang genutzt. Laut KfW-Förderreport wurden bis Jahresende 2024 bundesweit 234 Anträge bewilligt. Vertreter der Immobilien- und Kreditbranche hatten bereits zum Start kritisiert, die Anforderungen seien zu hoch.

Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft beim Kreditvermittler Interhyp, erklärte, dass viele Familien grundsätzlich Interesse gezeigt hätten, die Hürden jedoch abschreckend wirkten. Nur eine niedrige einstellige Zahl der Interhyp-Kunden habe das Programm tatsächlich genutzt.

Einkommensgrenzen bleiben niedrig

Unverändert bleiben die Einkommensgrenzen für den Kreditzugang. Eine Familie mit einem Kind und einem Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro kann maximal 100.000 Euro erhalten. Bei drei Kindern liegt die Grenze bei 110.000 Euro und der mögliche Kreditbetrag bei 150.000 Euro.

Mohr hält diese Grenzen vor allem in Ballungsgebieten für zu niedrig. „Eine Anhebung der Einkommensgrenzen würde das Programm für einen deutlich weiteren Kreis öffnen“, sagte sie. Das würde ihrer Einschätzung nach dazu beitragen, das ursprüngliche Ziel des Programms – den Erwerb von Wohneigentum für Familien – besser zu erreichen.

Faktenübersicht:

  • Programmstart: September 2024

  • Offizieller Name: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (KfW 308)

  • Förderziel: Erwerb und Sanierung älterer Bestandsimmobilien

  • Neuer Effizienzstandard: EH 85 EE (statt EH 70 EE)

  • Effektiver Zinssatz: ab 1,12 %

  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre

  • Einkommensgrenzen: 90.000 € (1 Kind), 110.000 € (3 Kinder)