Förderung für Genossenschaftsanteile steigt ab Februar 2026

Die Bundesregierung stockt die Mittel im Bundesprogramm zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens im Programmjahr 2026 deutlich auf. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) steigen die Fördermittel von bislang 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen Euro.

Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen beim Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Es wurde im Oktober 2022 gestartet. Die zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschuss werden nicht direkt bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt, sondern über Finanzierungspartner vor Ort.

Höhere Kreditobergrenzen und mehr Tilgungszuschuss

Mit Wirkung ab dem 3. Februar 2026 werden auch die Konditionen angepasst. Der maximale Kreditbetrag wird laut Quelle von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Gleichzeitig steigt der Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent auf 15 Prozent.

Sabine Poschmann, parlamentarische Staatssekretärin im Bauministerium, erklärte: „Wohnungsgenossenschaften leisten einen unschätzbaren Anteil daran, dass Wohnen auch in Zeiten steigender Baukosten bezahlbar bleibt.“ Mit den verbesserten Konditionen werde es attraktiver, Genossenschaftsanteile zu kaufen oder eine Genossenschaft zu gründen und gemeinsam neu zu bauen. Poschmann verwies außerdem auf „historisch niedrige“ Zinssätze und darauf, dass bei Einzug in die neue Wohnung „zusätzlich bis zu 22.500 Euro der Kreditsumme erlassen“ würden.

Zinssätze laut BMWSB ab 03.02.2026

Das BMWSB nennt für die Förderung Zinssätze in Abhängigkeit von Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreier Anlaufzeit. Die Angaben (Sollzins pro Jahr, jeweils mit effektivem Jahreszins in Klammern) lauten:

  • Laufzeit 4 bis 25 Jahre, Zinsbindung 5 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 3 Jahre: 0,01 % (0,01 %)
  • Laufzeit 4 bis 25 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 3 Jahre: 0,15 % (0,15 %)
  • Laufzeit 26 bis 35 Jahre, Zinsbindung 5 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 5 Jahre: 0,01 % (0,01 %)
  • Laufzeit 26 bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit 1 bis 5 Jahre: 0,45 % (0,45 %)

Voraussetzungen und Ziel der Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist laut Quelle, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird.

Ziel des Programms ist es, Wohnungsgenossenschaften in der Anfangs- und Erweiterungsphase sowie bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Zudem wird in der Quelle darauf hingewiesen, dass der im Jahr 2025 beschlossene „Bauturbo“ Bestandsgenossenschaften den Bau neuer Wohnungen auf eigenen Grundstücken erleichtert.

Hintergrund: Genossenschaften und frühere Programme

In Deutschland gibt es laut Quelle rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben demnach in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Personen sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.

Ein ähnliches Förderprogramm wurde laut Quelle bereits im Herbst 2021 aufgelegt. Damals nahm die KfW ab dem 21. Oktober 2021 Anträge von Privatpersonen auf zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse entgegen, die sich an genossenschaftlichen Neubauvorhaben beteiligen wollten.

Die Quelle berichtet zudem von „Turbulenzen“ um das Programm und „Widerständen aus Bayern“. Weiter heißt es, die damalige Bundesregierung habe das Vorhaben wieder unterstützt. Bauministerin Klara Geywitz wird in diesem Zusammenhang mit den Worten zitiert: „Wir brauchen aber Genossenschaften, denn sie leisten mit ihrem Angebot an bezahlbarem Wohnraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Mit unserer gemeinsamen Bundesförderung wollen wir junge und bestehende Genossenschaften dabei unterstützen, diese Hürden zu nehmen.“