Grüne fordern Sozialquote für große Vermieter

Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um den Anteil an Sozialwohnungen im Stadtgebiet zu erhöhen. Zentrale Forderung ist eine verpflichtende Sozialquote für private Vermieter mit größeren Wohnungsbeständen.

Staffelmodell für Sozialwohnungsanteile

Laut einem Beschluss der Grünen-Fraktion, der im Rahmen einer Klausurtagung in Nauen gefasst wurde, sollen Vermieter ab einer Größe von 50 Wohnungen verpflichtet werden, einen Teil ihrer Wohnungen nach den Kriterien des Wohnberechtigungsscheins WBS 180 zu vergeben. Vorgesehen ist ein gestaffeltes Modell:

  • 50 bis 100 Wohnungen: Fünf Wohneinheiten sollen unter WBS-Bedingungen vermietet werden.
  • Ab 100 Wohnungen: Zehn Prozent des Wohnungsbestands sollen für WBS-Berechtigte angeboten werden.
  • Ab 1 000 Wohnungen: 25 Prozent des Bestands müssen entsprechend vermietet werden.
  • Ab 2 000 Wohnungen: Der Anteil steigt auf 30 Prozent.

Die Mieten für diese Wohnungen sollen mindestens 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter, die diese Auflagen nicht erfüllen, sollen laut dem Vorschlag nach erfolgter Abmahnung innerhalb von zwei Jahren zum Verkauf der betroffenen Wohnungen verpflichtet werden.

Landesamt für Wohnungswesen und neue Kontrollmechanismen

Die geplanten Regelungen sollen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Nach einer Berliner Rechtsverordnung aus dem Jahr 2021 betrifft dies das gesamte Stadtgebiet. Von den Maßnahmen ausgenommen sind landeseigene Wohnungsunternehmen sowie Wohnungsbaugenossenschaften, da sie laut Grünen bereits sozialen Wohnraum bereitstellen.

Zur Überwachung der Einhaltung soll ein neues Landesamt für Wohnungswesen eingerichtet werden. Dieses Amt soll auch ein zentrales Miet- und Wohnungskataster führen. Vermieter wären künftig verpflichtet, gegenüber dieser Behörde ihre Eigentums- und Finanzverhältnisse offen zu legen sowie Wirtschaftspläne über einen Zeitraum von fünf Jahren einzureichen. Diese Pläne sollen insbesondere Angaben zu Ein- und Ausgaben im Bereich Instandhaltung enthalten.

Rücklagenpflicht und ergänzende Maßnahmen

Darüber hinaus sieht der Vorstoß eine Pflicht zur Bildung von Rücklagen aus Mieteinnahmen vor. Diese Mittel sollen für Instandhaltungen und Reparaturen bereitgestellt werden.

Die Vorschläge sind laut Grünen-Fraktion als Ergänzung zur Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu verstehen. Die Partei bezieht sich bei der rechtlichen Grundlage auf die Zuständigkeit der Bundesländer im Bereich Wohnungswesen, die seit der Föderalismusreform 2006 gilt. Anders als beim gescheiterten Berliner Mietendeckel, der vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde, sehen die Grünen daher eine ausreichende Gesetzgebungskompetenz für die geplanten Regelungen.

Entwicklung der Angebotsmieten

Hintergrund der Initiative ist die anhaltende Preisentwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Zuletzt stiegen die Angebotsmieten in Berlin erneut deutlich – im Schnitt um zwölf Prozent. Parallel dazu gibt der Mietspiegel Berlin 2025 Auskunft über die ortsüblichen Vergleichsmieten, welche Grundlage für die 20‑Prozent‑Untergrenze der Grünen ist.