Im Verfahren um die Räumung des Dortmunder Hochhauskomplexes „Hannibal II“ hat ein vom Gericht beauftragter Gutachter zentrale Einschätzungen der Stadt und Feuerwehr in Frage gestellt. Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte der Sachverständige, dass zwar Brandschutzmängel vorgelegen hätten, diese aber aus seiner Sicht keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätten.
Die Stadt Dortmund hatte im Jahr 2017 die sofortige Räumung des Gebäudes angeordnet. Innerhalb weniger Stunden mussten damals rund 400 Wohnungen mit mehreren hundert Bewohnern verlassen werden. Als Grund nannte die Stadt erhebliche Brandschutzdefizite, die eine akute Gefährdung der Bewohner dargestellt hätten.
Unterschiedliche Einschätzungen zur Gefahrenlage
In der aktuellen mündlichen Verhandlung stellte der Gutachter die Frage in den Mittelpunkt, ob bei Ausbruch eines Feuers tatsächlich Lebensgefahr bestanden hätte. Er verneinte dies für mehrere Mängel, darunter defekte Versorgungsschächte, Belüftungsöffnungen aus der Tiefgarage in Fluchttreppenhäuser sowie nicht funktionierende Steigleitungen für Löschwasser.
Diese Einordnung stieß auf deutlichen Widerspruch bei Vertretern der Feuerwehr. Sie reagierten während der Verhandlung mehrfach mit Kopfschütteln. Die Stadt hatte sich bei der Anordnung der Räumung unter anderem auf Einschätzungen der Feuerwehr gestützt.
Gericht sieht besonderen Fall
Das Oberverwaltungsgericht befasste sich mehrere Stunden mit dem Fall, vertagte sich aber zunächst. Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus bezeichnete das Verfahren als besonders gelagert. Zwar sei man mit Brandschutzverfahren vertraut, die konkreten Umstände des „Hannibal“-Komplexes seien jedoch speziell. Ein Termin für die Fortsetzung der Verhandlung steht noch nicht fest.
In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 2022 entschieden, dass das von der Stadt verhängte Nutzungsverbot rechtmäßig gewesen sei. Die eigentliche Räumung jedoch hätte nicht gegen die Eigentümerin, sondern gegen die Mieter gerichtet werden müssen. Diese juristische Frage war jedoch bislang nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung vor dem OVG.
Klage des ehemaligen Eigentümers
Der damalige Eigentümer hatte gegen die Räumungsanordnung geklagt. Aus seiner Sicht hätten die Brandschutzmängel stufenweise behoben werden können. Eine sofortige Räumung sei nicht notwendig gewesen.
Seit der Räumung ist das Gebäude nicht wieder bewohnt worden. Die Sanierung durch den zwischenzeitlich neuen Eigentümer dauert weiterhin an.
Hintergrund: Hochhausbrand in London
Die Entscheidung zur kurzfristigen Räumung des Hochhauses in Dortmund erfolgte wenige Monate nach einem Großbrand in einem Londoner Wohnhochhaus im Juni 2017. Damals waren bei einem Feuer im Grenfell Tower 72 Menschen ums Leben gekommen. Das Feuer hatte sich über die Fassadenverkleidung des Gebäudes schnell ausgebreitet und galt als auslösendes Moment für neue Sicherheitsbewertungen in Hochhäusern. In Deutschland führte das Ereignis zu einer erhöhten Aufmerksamkeit für Brandschutzmängel in ähnlichen Wohnbauten.