Bei Wohnungen des städtischen Wohnungsunternehmens „Münchner Wohnen“ (MW) im Stadtteil Hasenbergl sind für die Abrechnungsjahre 2022 und 2023 zu hohe Heizkosten berechnet worden. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte Anfang November angekündigt, dass fehlerhafte Abrechnungen korrigiert und daraus resultierende Guthaben an die betroffenen Mieter ausgezahlt werden sollen. Als Aufsichtsratsvorsitzender der MW erklärte Reiter, die Rückzahlungen sollten „zügig und unbürokratisch“ erfolgen.
Sechs Wochen nach dieser Ankündigung liegen nach Angaben der „Münchner Wohnen“ weiterhin keine abschließenden Zahlen zum Umfang der Korrekturen vor. Das Unternehmen teilte auf Nachfrage mit, belastbare Daten würden derzeit ermittelt. Angaben dazu, wie viele Mietparteien betroffen sind oder welche Gesamtsumme erstattet wird, machte die MW bislang nicht. Auch zur Zahl der Gebäude, in denen die hohen Heizkosten aufgetreten sind, äußerte sich das Unternehmen nicht konkret und verwies lediglich auf eine Wirtschaftseinheit mit 25 Hauseingängen.
Angaben zu betroffenen Wohnungen und Ursachen
Bereits im Juli hatte der Münchner Ortsverband der Partei Die Linke öffentlich von 338 betroffenen Wohnungen berichtet. Diese befinden sich demnach in Gebäuden zwischen der Winterstein- und der Fortnerstraße. Laut Angaben von Christian Schwarzenberger (Die Linke) seien dort in einzelnen Fällen Heizkosten von bis zu 12 000 Euro pro Jahr abgerechnet worden.
Als Ursache nannten Vertreter der Partei eine Kombination aus ungedämmten Rohrleitungen und stark gedämmten Außenwänden. In einem Schreiben bestätigte Oberbürgermeister Reiter, dass es in den betroffenen Gebäuden aufgrund des installierten Einrohr-Heizsystems zu Wärmeverlusten komme. Dadurch sei eine wohnungsgenaue Zuordnung von Verbrauch und Kosten „nicht vernünftig lösbar“, heißt es in dem Schreiben.
Um die Gesamtkosten einer Mietwohnung — also inklusive Heizkosten und Betriebskosten — besser einordnen zu können, kann ein Blick in den Mietspiegel als Übersicht ortsüblicher Vergleichsmieten hilfreich sein, da dieser Daten zur regional üblichen Miete pro Quadratmeter erfasst.
Der Münchner Mieterverein erläuterte das technische Problem in einer Pressemitteilung: In oberen Stockwerken könne es trotz hoher Heizkosten kühl bleiben, während in unteren Wohnungen Wärme über die Rohrleitungen abgegeben werde, ohne dass ein entsprechender Verbrauch gemessen werde. Die Messgeräte zeigten in diesen Fällen nur geringe Werte an.
Umstellung der Abrechnung und Rückzahlungen
Als Konsequenz aus den festgestellten Problemen werden die Heizkosten rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 sowie künftig ab dem Abrechnungsjahr 2024 nicht mehr verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche verteilt. Die stellvertretende Geschäftsführerin des Münchner Mietervereins, Monika Schmid-Balzert, bezeichnete diese Lösung als fair für die Mieter. Diese Einschätzung wurde als Stellungnahme des Mietervereins veröffentlicht.
Nach Angaben von Kommunalpolitikern der Partei Die Linke haben inzwischen erste Mieter korrigierte Abrechnungen erhalten. In den bisher bekannten Fällen wurden Guthaben zwischen 4 000 und 11 000 Euro ausgewiesen. Den Schreiben sei jedoch keine detaillierte Berechnung beigefügt worden, aus der hervorgeht, wie die neuen Beträge ermittelt wurden. Eine Nachprüfung der Abrechnung ist damit nach Angaben der Betroffenen nicht möglich.
Um Miet- und Nebenkosten im Gesamtkontext zu betrachten, zeigt beispielsweise auch der Mietspiegel Deutschland mit regionalen Mietpreisen, wie sich ortsübliche Mietpreise in Städten unterscheiden — inklusive Informationen zur Einordnung von Kostenbestandteilen wie Kaltmiete und Nebenkosten.
Die „Münchner Wohnen“ teilte mit, dass ein gesondertes Schreiben mit den korrigierten Abrechnungsergebnissen für 2022 und 2023 vorgesehen sei. Warum diese Erläuterungen nicht gemeinsam mit den Korrekturen verschickt wurden, ließ das Unternehmen offen.
Umgang mit Nachforderungen und gesetzliche Kürzung
In einzelnen Fällen ergab die Neuberechnung, dass Mieter rechnerisch noch Beträge hätten nachzahlen müssen. Nach Angaben der „Münchner Wohnen“ wird auf die Einforderung solcher Nachzahlungen verzichtet. Diese Zusage hatte zuvor auch der Münchner Mieterverein nach Gesprächen mit dem Unternehmen öffentlich gemacht.
Der Mieterverein wies zudem darauf hin, dass nach geltendem Recht Heiz- und Warmwasserkosten um 15 Prozent gekürzt werden können, wenn diese nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Laut Mieterverein sei vereinbart worden, dass die „Münchner Wohnen“ dieses Kürzungsrecht den Mietern der betroffenen Gebäude pauschal einräumt.
Auf Nachfrage erklärte die „Münchner Wohnen“ jedoch, dass die 15-Prozent-Kürzung nur für Mietparteien gelte, die zuvor einen rechtswirksamen Widerspruch gegen ihre Abrechnungen eingelegt hätten. Damit bleiben nach Angaben der Beteiligten weiterhin Fragen zum Ablauf und zur einheitlichen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen offen.