Klimaanlage in Mietwohnungen: Rechte und Pflichten

Mieterhöhung: was Vermieter wissen müssenMieterhöhung: was Vermieter wissen müssen

Bei sommerlichen Temperaturen, die in Nordrhein-Westfalen zuletzt bis zu 38 Grad erreicht haben, stellt sich für viele Mieter die Frage, wie sie ihre Wohnung effektiv kühlen können – und welche Rechte sie dabei haben.

Ein gesetzlicher Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage durch den Vermieter besteht nicht. Das erklärte Andrea Groß von der ARD-Verbraucherredaktion. Auch bei stark aufgeheizten Dachwohnungen könne der Vermieter nicht zur Installation verpflichtet werden. Mieter dürfen jedoch selbst mobile Klimaanlagen anschaffen, etwa sogenannte Monoblock-Geräte, die an eine Steckdose angeschlossen und über einen Schlauch nach außen entlüftet werden. Diese Geräte sind ab etwa 200 Euro erhältlich.

Feste Klimaanlagen nur mit Zustimmung

Effizienter als mobile Geräte sind nach Angaben der Stiftung Warentest sogenannte Splitgeräte. Diese bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät, sind allerdings kostenintensiver und erfordern die Zustimmung des Vermieters. Wird das Außengerät an der Fassade angebracht, ist zudem eine Baugenehmigung notwendig. Wenn es sich um ein Haus mit mehreren Eigentümern handelt, müssen alle zustimmen. Diese Regelung gilt auch bei anderen baulichen Veränderungen, etwa der Anbringung von Markisen.

Liegt eine Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls der Eigentümergemeinschaft sowie der Baubehörde vor, darf die Installation erfolgen. Laut Bundesgerichtshof können Nachbarn nachträglich keine Einwände wegen Geräuschentwicklung erheben, wenn die Genehmigungen ordnungsgemäß eingeholt wurden.

Mietminderung bei Hitze nur in Einzelfällen

Ein generelles Recht auf Mietminderung bei hohen Temperaturen in der Wohnung besteht nicht. Judith Turner, Landesgeschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds NRW, erklärte, dass ein sommerlicher Temperaturanstieg grundsätzlich keinen Mangel darstellt. In Ausnahmefällen, etwa bei tatsächlicher Unbewohnbarkeit aufgrund extremer Hitze, können jedoch Kündigungen oder Ersatzansprüche zulässig sein. Gerichtsurteile des Verfassungsgerichtshofs Berlin und des Amtsgerichts Hamburg stützen diese Einzelfallregelung.

Turner empfiehlt Mietern, sich bei Unsicherheiten direkt an den Mieterbund zu wenden. Eine vorherige Beratung könne im Streitfall Klarheit schaffen.

Alternativen zur Klimaanlage

Neben technischen Lösungen gibt es Möglichkeiten, die Wohnung auch ohne Klimageräte kühl zu halten. Ingo Wagner von der Verbraucherzentrale NRW rät, tagsüber Rolläden geschlossen zu halten, um das Eindringen der Wärme zu verhindern. Gelüftet werden solle in den kühlen Stunden des Abends, nachts oder früh morgens.

Weitere Tipps umfassen das Aufhängen feuchter Tücher vor dem Fenster, das Abschalten nicht benötigter elektrischer Geräte und den Einsatz von Ventilatoren. Diese kühlen zwar nicht die Luft, sorgen aber für Luftbewegung, die die gefühlte Temperatur senken kann. Ein einfacher Trick: Eine Schüssel mit Eis oder feuchte Tücher vor den Ventilator stellen, um einen kühlenden Effekt zu erzeugen.

Kosten und Aufwand im Blick behalten

Eine fest installierte Klimaanlage kostet laut Andrea Groß etwa 2.500 Euro und muss durch Fachpersonal eingebaut werden. Sie verursache zwar Geräusche, sei aber effizient, was auch die Stiftung Warentest bestätigt.

Mieter sollten vor einer Anschaffung oder baulichen Veränderung Rücksprache mit dem Vermieter und gegebenenfalls den zuständigen Behörden halten. Nur so ist sichergestellt, dass es nachträglich keine rechtlichen Probleme gibt.