Eine vom Bundesjustizministerium berufene Expertenkommission hat ihre Arbeit begonnen. Sie soll bis Ende 2026 Reformvorschläge erarbeiten, unter anderem zu Bußgeldregelungen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und dem Mietwucher.
Zielsetzungen und Aufträge der Kommission
Die Kommission wurde mit dem Auftrag installiert, insbesondere
- einen neuen Bußgeldtatbestand für Mietwucher auszuarbeiten,
- eine Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorzuschlagen.
Der Hintergrund liegt in aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen: Die Mietpreisbremse begrenzt bei Neu- oder Wiedervermietungen die erlaubte Miethöhe auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gleichzeitig gilt, dass bei Überschreitungen des Mietspiegels um 50 % der Tatbestand des Mietwuchers geprüft werden kann.
Zusammensetzung und Arbeitsweise
Laut dem Bundesministerium wurde bei der Besetzung der Kommission Wert auf ein Gleichgewicht gelegt: Vertreter der Mieterseite und der Vermieterseite sind beteiligt, ebenso Fachleute aus Justiz, Wissenschaft und Praxis, darunter kommunale Vertreter.
Die Kommission soll sich regelmäßig treffen und ihre Vorschläge anschließend in einen Gesetzesentwurf einfließen lassen, den das Ministerium vorlegen will.
Äußerungen der Justizministerin
Justizministerin Stefanie Hubig wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland zur Miete wohne. Sie erklärte: „Wer die Mietpreisbremse ignoriert, dem müssen spürbare Konsequenzen drohen. Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen.“ Sie kündigte an, noch im laufenden Jahr Regelungen für Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und Schonfristzahlungen auf den Weg zu bringen.
Kontext und bestehende Regelwerke
Die Einrichtung der Kommission geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Dort war vorgesehen, eine Expertengruppe einzusetzen, die eine Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften, eine Reform des Mietwuchertatbestands im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung für Mietpreisbremse-Verstöße vorbereitet.
In Deutschland dient der Mietspiegel als wesentliche Orientierungsgröße zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auf mietspiegeltabelle.de finden sich vertiefende Informationen zur Funktionsweise des Mietspiegels sowie Hinweise, wie ein Nachweis für überhöhte Mieten oder Mietwucher geführt werden kann.
Bereits jetzt weist die Seite unter „Wege gegen überhöhte Mieten“ darauf hin, dass zur Begründung eines Wuchervorwurfs der Nachweis einer Notlage und fehlender Alternativen notwendig sein kann.
Auch die Veröffentlichung „Mietpreisbremse gilt weiterhin bis Ende 2029“ erläutert, dass die Regelung Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Miete beschränkt.
Die Kommission dürfte bei ihren Überlegungen auf diese bestehenden Grundlagen – Mietspiegel, Definitionen von Wucher und Regelung der Mietpreisbremse – zurückgreifen.