Der Thüringer Landtag hat den Vorschlag der Linke-Fraktion zurückgewiesen, einen finanziellen Härtefonds zur Unterstützung von Mietern in bestimmten Notlagen einzurichten. Für den Antrag stimmte nur die Linke, die übrigen vier Fraktionen lehnten ihn ab und verwiesen auf rechtliche Bedenken.
Nach Angaben der Abgeordneten Anja Müller sollte der Fonds Landesmittel bereitstellen, um Kommunen zu ermöglichen, ausstehende Zahlungen für Wasser- und Energielieferungen zu übernehmen. Die Kommunen sollten das verauslagte Geld anschließend bei den jeweiligen Vermietern einfordern können.
Hintergrund: Nicht weitergeleitete Abschläge in mehreren Orten
Der Antrag bezog sich auf Vorfälle in mehreren Thüringer Kommunen. In Hartmannsdorf, Bad Sulza und Gera hatten Mieter ihre monatlichen Zahlungen einschließlich Nebenkosten vollständig geleistet. Die Gelder für Wasser- und Heizkosten wurden jedoch nach bisherigen Erkenntnissen nicht an die Versorger weitergeleitet. In einigen Fällen wurden Heizungen abgeschaltet.
In Bad Sulza beschaffte die Stadt im Oktober 40 Heizlüfter, um betroffene Haushalte vorübergehend zu unterstützen. Mieter zahlen Abschläge für Versorgungskosten üblicherweise nicht direkt an die Versorger, sondern an den Vermieter, der diese weiterleitet.
Wer prüfen möchte, welche Betriebskosten laut Mietvertrag umlagefähig sind, findet auf der Webseite ein entsprechendes Informationsangebot.
Einordnung der Linke-Fraktion und Kritik von anderen Parteien
Der Vorschlag der Linken sah vor, dass Kommunen Zahlungen an Versorger leisten können, um Unterbrechungen der Versorgung zu verhindern. Gleichzeitig sollten sie ermächtigt werden, ausstehende Beträge von Vermietern einzutreiben. Müller erklärte dazu, niemand solle ohne Strom oder Heizung bleiben, weil Gelder nicht weitergeleitet wurden.
Kritik kam von der Partei BSW. Der Abgeordnete Roberto Kobelt erklärte, der Fonds würde in privatvertragliche Regelungen zwischen Vermietern und Versorgern eingreifen. Zudem könne der Eindruck entstehen, dass die öffentliche Hand Fehler von Vermietern ausgleiche. Kobelt sprach sich dafür aus, betroffene Mieter zu kommunalen Wohnungsgesellschaften zu wechseln.
Wer sich — unabhängig von diesem Fall — über Internetangebote zum Mietspiegel in Thüringen und anderen Städten informieren will, kann das über die Übersicht „Mietspiegel Städte Deutschland“ tun.
Weitere Positionen im Landtag
Auch die AfD äußerte Einwände. Der Abgeordnete Thomas Luhn sagte, das Zurückhalten von Abschlägen sei rechtswidrig, aber das Land solle daraus entstehende Ausfälle nicht mit Steuermitteln kompensieren.
Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) stellte in Aussicht, dass sein Ministerium an einer Lösung arbeite, um Mieter in vergleichbaren Fällen zu unterstützen. Wie diese Lösung aussehen soll, blieb offen. Nach seinen Worten seien zusätzliche Regelungen oder neue Fondsstrukturen jedoch nicht erforderlich.