Linke fordert kommunale Teams gegen überhöhte Mieten

Die Linke spricht sich für stärkere Maßnahmen gegen überhöhte Mieten aus und schlägt hierfür spezielle kommunale Teams vor. Nach Angaben der Partei sollen diese Einheiten Hinweise von Mietern prüfen und bei festgestellten Gesetzesverstößen Bußgelder verhängen sowie vollstrecken.

Die Berliner Spitzenkandidatin der Linken für die Wahl 2026, Elif Eralp, erklärte, es müsse für mehr Kontrolle gesorgt werden. Laut Eralp werde bisher zu wenig gegen Verstöße auf dem Wohnungsmarkt unternommen.

Forderungen der Partei

Eralp sagte, jede Kommune solle eigene Teams aufbauen, die systematisch gegen rechtswidrige Mietpraktiken vorgehen. Die Linke kritisiert nach eigenen Aussagen unzureichende Aktivitäten der Bundesregierung. Die Partei führt aus, es müssten Vorgaben zum Mietrecht konsequenter angewendet werden.

Eralp erklärte weiter, es sei notwendig, Verantwortungsträger in den Kommunen zu stärken, um bestehende Regeln durchzusetzen.

Einordnung gesetzlicher Vorgaben

Als überhöht gelten Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreiten. In solchen Fällen kann laut geltender Rechtslage eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Gesetzlich vorgesehen ist ein mögliches Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Liegt die Abweichung bei mehr als 50 Prozent, kann dies nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen als Straftat eingestuft werden. Die Prüfung erfolgt durch jeweils zuständige Behörden. Für eine Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete stehen Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Beispielhafter Fall in Berlin

Im Oktober wurde ein Fall in Berlin öffentlich, bei dem eine Wohnungseigentümerin ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich erhielt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzte ein Bußgeld von über 26 000 Euro fest, weil die verlangte Miete als rechtswidrig eingestuft wurde.

Die Eigentümerin legte zunächst Einspruch ein, nahm diesen jedoch einen Tag vor dem angesetzten Gerichtstermin zurück. Das Bußgeld wurde damit rechtskräftig. Zusätzlich muss die Vermieterin nach Angaben der Behörde rund 22 000 Euro überzahlter Miete erstatten.