Die Fraktion Die Linke im sächsischen Landtag fordert zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Hintergrund ist nach Angaben der Partei die aus ihrer Sicht unzureichende Umsetzung von Instrumenten, die Umwandlungen in bestimmten Gebieten erschweren und Kündigungsschutzfristen verlängern können.
Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel erklärte, die für das Themenfeld Wohnen zuständige Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) schütze Eigentümerinteressen und lasse Mieterinnen und Mieter „im Stich“. Nagel verwies dabei auf eine Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage im Parlament.
Antwort der Staatsregierung und angekündigtes Gutachten
Nach Darstellung Nagels hatte Kraushaar in einer früheren Antwort aus dem Herbst 2024 mitgeteilt, die Regierung sehe „grundsätzlich von weiteren Eingriffen“ ab. In der Antwort auf die aktuelle Anfrage schrieb Kraushaar demnach, dass derzeit ein Gutachten erarbeitet werde, das auch Voraussetzungen für mögliche Maßnahmen prüfe. Die Ergebnisse würden im Sommer dieses Jahres erwartet.
Nagel verband diese Angaben mit der Forderung, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stärker zu begrenzen und den Kündigungsschutz für betroffene Miethaushalte auszuweiten. Konkret geht es um Regelungen, die nur dann angewendet werden können, wenn der Freistaat entsprechende Rechtsverordnungen erlässt.
Forderungen aus Leipzig und Dresden
Laut Nagel hätten die Städte Leipzig und Dresden den Freistaat wiederholt gebeten, solche Verordnungen zu erlassen. In beiden Städten wird der Wohnungsmarkt in der Quelle als angespannt beschrieben; außerdem werde dort Wohnraum in größerem Umfang verkauft. Nagel erklärte, Mieterinnen und Mieter fühlten sich in beiden Städten durch Kündigungen bedroht.
Wörtlich sagte Nagel: „Sie sind nicht geschützt, wenn ihre Mietwohnung in eine Eigentumswohnung verwandelt wird oder neue Vermieter sie per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzen, um eine höhere Rendite zu erzielen.“ Diese Aussage ordnete sie als Begründung für einen längeren Kündigungsschutz und weitere Instrumente ein.
Rechtsgrundlage: Paragraf 250 Baugesetzbuch und Kündigungssperrfrist
In der Quelle wird auf einen Passus im Baugesetzbuch verwiesen, Paragraf 250. Dieser kann in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Zusätzlich kann die Kündigungssperrfrist für betroffene Miethaushalte demnach von drei auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Für beide Regelungen ist laut Text eine Verordnung des Freistaats Sachsen erforderlich. Leipzig habe eine entsprechende Verordnung erstmals 2021 beantragt, Dresden 2023.
Ausweitung auf Umlandgemeinden angesprochen
Nagel erklärte außerdem, es müsse nicht nur in den Großstädten Schutzinstrumente geben. Sie verwies auf steigende Mieten im Umland und nannte Beispiele aus der Umgebung von Leipzig, darunter Belgershain und Borsdorf. Nach ihrer Darstellung sollte Mieterschutz auch dort angewendet werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Der Text stammt aus dem Newskanal der Deutschen Presse-Agentur und wurde laut Hinweis automatisch übernommen. Veröffentlichung: 31. Januar 2026.