Trotz gesetzlicher Mietpreisbremse sind die Angebotsmieten in den größten deutschen Städten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben sich die Mieten in den 14 größten kreisfreien Städten zwischen 2015 und 2024 im Durchschnitt um knapp 50 Prozent erhöht. Die stärkste Steigerung wurde demnach in Berlin mit 107 Prozent verzeichnet.
Die Daten beruhen auf Online-Angeboten für Wohnungen mit einer Größe zwischen 40 und 100 Quadratmetern. Andere Wege der Wohnungsvermittlung wie Maklerkontakte, Aushänge oder Wartelisten wurden nicht einbezogen. Das Bundesbauministerium wies darauf hin, dass diese Einschränkungen die Ergebnisse beeinflussen könnten.
München bleibt teuerste Stadt
Den höchsten durchschnittlichen Quadratmeterpreis weist München mit knapp 22 Euro aus. Dahinter folgen Berlin mit etwa 18 Euro sowie Frankfurt am Main mit rund 16 Euro pro Quadratmeter. Unter den Städten mit den höchsten Steigerungen liegen nach Berlin auch Leipzig mit einem Plus von 67,7 Prozent und Bremen mit 57 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. Am geringsten fiel die Veränderung laut BBSR mit 28,4 Prozent in Dresden aus.
Detaillierte Mietspiegel für deutsche Städte im Vergleich bietet die Website mietspiegeltabelle.de, wo aktuelle Werte und Entwicklungen zusammengetragen werden.
Kritik an Wirksamkeit der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse soll in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dafür sorgen, dass die Mieten bei Neuverträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Davon ausgenommen sind allerdings Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Auch Möblierungszuschläge sind zulässig. Eine staatliche Kontrolle der Einhaltung der Mietpreisbremse existiert nicht. Mieter müssen bei Verdacht auf Verstöße selbst tätig werden.
Die Bundestagsabgeordnete Caren Lay (Die Linke), die die Daten bei der Bundesregierung abgefragt hatte, äußerte sich kritisch zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse. Sie erklärte, diese sei „so löchrig“, dass sie keinen wirksamen Schutz biete. Lay warf der Bundesregierung vor, das Gesetz lediglich verlängern zu wollen, ohne es zu verschärfen. Ihrer Aussage zufolge würden durch die steigenden Mieten insbesondere städtische Haushalte finanziell stark belastet und soziale Verwerfungen verstärkt.
Vergleichswerte und rechtlicher Rahmen
Zur Einordnung dient die ortsübliche Vergleichsmiete, auf die sich viele Regelungen im Mietrecht stützen. Sie ergibt sich aus dem örtlichen Mietspiegel, der in vielen Städten regelmäßig aktualisiert wird.
Einen Überblick über gesetzliche Grundlagen und aktuelle Preisentwicklungen liefert die Seite Mietrecht & Mietpreisbremse. Dort finden sich auch Informationen zur Anwendung der Bremse und zu typischen Ausnahmen.
Unterschiede zwischen Regionen und Zielgruppen
In der Analyse wird nicht auf Unterschiede zwischen einzelnen Stadtteilen oder Wohnlagen eingegangen. Auch spezifische Gruppen wie Studierende, die in vielen Hochschulstädten ebenfalls von hohen Mietkosten betroffen sind, werden nicht gesondert betrachtet. Weitere Angaben zu regionalen Besonderheiten oder Entwicklungen außerhalb der 14 größten Städte liegen in der Erhebung nicht vor.