Mietpreisbremse ab Januar in 285 bayerischen Kommunen

In Bayern wird die Mietpreisbremse ab dem 1. Januar in 285 Städten und Gemeinden angewendet. Bislang war die Regelung in 208 Kommunen in Kraft. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums gelten damit rund 14 Prozent der insgesamt 2056 Kommunen im Freistaat als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts, mit der Ausweitung solle der Mieterschutz in Regionen mit erhöhtem Druck auf dem Wohnungsmarkt angepasst werden. Grundlage für die Begrenzung der Mieten ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Basis für die Mietpreisbestimmung dient und in regionalen Mietspiegeln ausgewiesen ist.

Regelungen zur Miethöhe und zu Eigenbedarfskündigungen

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen. Demnach darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete wird in der Regel durch den örtlichen Mietspiegel ermittelt, der für zahlreiche Städte in Deutschland vorliegt.

Darüber hinaus sieht die Verordnung eine verlängerte Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf vor, wenn vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend veräußert werden. Diese Regelung soll für zusätzliche Zeit sorgen, in der Mieterinnen und Mieter vor einer Kündigung geschützt sind.

Ausweitung und Reduzierung der betroffenen Gemeinden

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden 100 Gemeinden neu als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Nach Angaben des Ministeriums betrifft dies vor allem Kommunen im Großraum München sowie im bayerischen Oberland. Gleichzeitig fallen 23 Gemeinden aus der bisherigen Regelung heraus.

Die Auswahl der betroffenen Kommunen erfolgte laut Staatsregierung in einem mehrstufigen Verfahren. Grundlage bildeten Gutachten, in denen unter anderem die Entwicklung der Mieten, die Nachfrage nach Wohnraum sowie die Neubautätigkeit berücksichtigt wurden.

Rechtliche Grundlage bis 2029 verlängert

Die Neufassung der bayerischen Mieterschutzverordnung wurde möglich, nachdem der Bundestag die bundesgesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hatte. Auf dieser Basis konnten die Länder ihre jeweiligen Verordnungen anpassen oder neu fassen.

Eisenreich verwies darauf, dass die Mietpreisbremse neben dem Neubau von Wohnraum ein Instrument des Mietrechts sei. Ziel sei es, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuschöpfen.

Forderungen zur Bekämpfung von Mietwucher

Der bayerische Justizminister erneuerte zudem seine Forderung nach einer stärkeren Bekämpfung von Mietwucher. Der Freistaat setze sich hierfür auch über den Bundesrat ein. Hintergrund sei die aus Sicht des Ministeriums unzureichende Durchsetzung bestehender Regelungen.

Nach Angaben Eisenreichs hat die neue Bundesjustizministerin eine Expertenkommission eingesetzt, die eine Reform des Mietwuchertatbestands im Wirtschaftsstrafgesetz prüfen soll. Ziel dieser Arbeiten sei es, bestehende Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.