0Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse um weitere vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegt hatte. Eine inhaltliche Ausweitung der Regelung ist nicht vorgesehen.
Ein Vorschlag Hubigs, auch Gebäude einzubeziehen, die zwischen 2014 und 2019 errichtet wurden, wurde im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Es bleibt beim bisherigen Stichtag: Nur Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, unterliegen der Mietpreisbremse.
Deckelung von Mieterhöhungen bei Neuvermietung
Die Mietpreisbremse erlaubt es Bundesländern, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten bei Neuvermietungen zu begrenzen. In solchen Gebieten darf die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die aktuelle Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen.(Mietpreisspiegel Tabelle)
Justizministerin Hubig erklärte am Mittwoch, es sei ihr erster Gesetzentwurf in dieser Funktion. Sie betonte, man habe „keine Zeit zu verlieren“, da die bestehende Mietpreisbremse Ende 2025 ausläuft. Zugleich kündigte sie weitere Maßnahmen im Bereich Mieterschutz an.
Weitere Maßnahmen im Bereich Mietrecht angekündigt
Laut Hubig plant die Bundesregierung zusätzliche Regelungen, etwa mehr Transparenz bei Nebenkostenabrechnungen und strengere Vorgaben für Indexmietverträge. Auch der Umgang mit möblierten Wohnungen soll neu geregelt werden. Hier sei geplant, die Möglichkeit zu begrenzen, durch geringe Möblierung deutlich höhere Mieten zu verlangen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte die geplante Verlängerung ohne Ausweitung. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten forderte am Mittwoch eine Anpassung des Stichtags. Aus seiner Sicht sei es nicht nachvollziehbar, dass auch über zehn Jahre alte Gebäude weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen bleiben.
Kritik am Tempo der Regierungspläne
Bezüglich der angekündigten weiteren Maßnahmen äußerte sich der Mieterbund ebenfalls unzufrieden. Siebenkotten erklärte, man hätte sich bei diesen Vorhaben ein entschiedeneres und schnelleres Vorgehen seitens der Bundesregierung gewünscht.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist eine Ausweitung der Mietpreisbremse nicht vorgesehen. Gespräche innerhalb der Koalition über mögliche Änderungen an der Stichtagsregelung wurden von Justizministerin Hubig in Aussicht gestellt.