Die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 hat nach Angaben eines Forschungsberichts dazu beigetragen, dass Wohnungsangebote in Teilen in das Segment „möblierte und befristete Mietverhältnisse“ verlagert wurden. In diesem weniger stark regulierten Markt seien die Mieten deutlich gestiegen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag des Bundesbauministeriums und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Ergebnisse ähneln laut Bericht Befunden einer jüngsten IfW-Analyse zum GREIX-Mietpreisindex.
Angebot möblierter Zeitmieten nimmt in Metropolen zu
In deutschen Großstädten habe sich das Angebot an möbliert und befristet vermieteten Wohnungen in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet. Der BBSR-Experte Alexander Schürt wird mit der Aussage zitiert, möblierte und befristete Mietverhältnisse seien „kein Randphänomen mehr“, sondern prägten den Wohnungsmarkt in Metropolen zunehmend.
In kleineren und mittleren Großstädten sowie in städtischen Kreisen und ländlichen Räumen liege der Anteil laut Schürt auf einem deutlich niedrigeren und stabilen Niveau.
Anteil in sehr großen Städten steigt laut Bericht deutlich
Für Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern, in denen die Mietpreisbremse gilt, nennt der Bericht einen Anteil von mehr als 30 Prozent möblierter und befristet vermieteter Wohnungen an den Inseraten Ende 2024. Zum Vergleich: 2012 habe dieser Anteil bei etwas mehr als 15 Prozent gelegen.
Die Autoren sehen darin einen Zusammenhang mit der Einführung der Mietpreisbremse 2015 und sprechen von einer gezielten Verlagerung von Wohnungsangeboten in ein weniger stark reguliertes beziehungsweise intransparentes Segment.
Hinweise auf Ausweichstrategien und steigende Preise
Schürt wird mit der Einschätzung zitiert, die Daten sprächen dafür, „dass ein Teil des unmöblierten Mietwohnungsangebots in das möbliert und befristet vermietete Segment verschoben wird, um die Mietpreisbremse zu umgehen“. Gleichzeitig seien die Mieten in diesem Segment nach Angaben der Studienautoren gestiegen.
Bundesweit habe sich die durchschnittliche Angebotsmiete für möblierte Zeitwohnungen zwischen 2012 und Ende 2024 um rund 80 Prozent erhöht und liege bei etwa 27 Euro pro Quadratmeter. In Städten mit Mietpreisbremse werden zuletzt Werte von mehr als 30 Euro genannt, in Städten ohne Mietpreisbremse 21 Euro.
Unterschiede nach Anbietergruppen und Baualtersklassen
Besonders stark seien die Preissteigerungen laut Bericht im Neubau sowie bei gewerblichen Anbietern ausgefallen. Privat vermietete möblierte Wohnungen hätten sich demnach moderater verteuert.
Grundlage der Untersuchung seien 17,2 Millionen Online-Mietinserate aus den Jahren 2012 bis 2024 gewesen, im Durchschnitt rund 300.000 pro Monat. Das BBSR kündigt an, die Entwicklung in einer Folgestudie weiter zu analysieren, um den Einfluss von Regulierung und Ausweichstrategien genauer zu bestimmen.
Regelungsrahmen der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse sieht laut Bericht vor, dass Vermieter bei Neuvermietungen von Wohnungen, die vor dem 1.10.2014 gebaut wurden, maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen dürfen. Als Ausnahmen werden Neubauten, Sanierungen oder Fälle genannt, in denen die Miete des Vormieters bereits höher lag.
Rechtsgrundlage ist dem Bericht zufolge das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Bundesländer können Gebiete festlegen, in denen die Begrenzung bei neu abgeschlossenen Mietverträgen gilt.
Berlin: Auswertung zu Abweichungen und Bußgeldern
Eine Auswertung, die laut Bericht von RBB24 Recherche im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, habe für Berlin ergeben, dass die Mieten im Durchschnitt 80 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Der Bericht nennt dies als Beispiel im Zusammenhang mit überhöhten Mieten.
Bei einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent liege laut Wirtschaftsstrafgesetz eine Ordnungswidrigkeit vor. Wohnungsämter könnten dies mit Geldbußen ahnden. In Berlin habe es laut Bericht bisher vier Bußgeldbescheide gegeben.
Verlängerung in Berlin und Aussagen von Verbänden
Als Grund für die geringe Zahl an Bußgeldern nennt der Bericht die „hohen rechtlichen Hürden“ und verweist dabei auf Angaben des Mietervereins. Der Mieterverein wird zudem mit der Forderung zitiert, die Regelung müsse vereinfacht und die Mietpreisbremse verschärft werden.
Berlin habe die Mietpreisbremse als erstes Bundesland am 1.6.2015 umgesetzt. Die Mietenbegrenzungsverordnung sei zuletzt bis Ende 2025 befristet gewesen; der Senat habe die Regelung im November 2025 um vier Jahre bis zum 31.12.2029 verlängert.
Mietenmonitor: Hinweise auf fehlende Sanktionen
Ein Bericht des Portals Mietenmonitor wird in der Quelle dahingehend dargestellt, dass die Mietpreisbremse ihr Ziel verfehlen könne, weil Vermieter keinen finanziellen Anreiz hätten, sich an die Regelung zu halten. Als Begründung wird genannt, dass bei Verstößen weder ein Bußgeld noch andere Sanktionen vorgesehen seien.
Für eine exemplarische Studie zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt im Auftrag des Mietervereins der Stadt seien mit einer Software Immobilienanzeigen ausgewertet und überhöhte Mieten identifiziert worden. Laut Bericht hätten 25 Prozent der untersuchten Fälle gegen die Mietpreisbremse verstoßen.
Umfrage: Nutzung durch Mieter laut Studie gering
Ein Forschungsprojekt der Technischen Universität (TU) München und der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München wird mit Ergebnissen einer Umfrage unter 10.000 Mietern zitiert. Demnach hätten 2,4 Prozent der Befragten die Mietpreisbremse „überhaupt gezogen“.
Rund zwei Drittel hätten die Vergleichsmiete gar nicht berechnet. Zudem wird berichtet, dass sich jeder Fünfte bei einer überhöhten Miete nicht getraut habe, den Vermieter darauf anzusprechen. Über diese Umfrage habe die Tagesschau im August 2024 berichtet.
DIW-Evaluation: messbarer, begrenzter Effekt
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) habe 2018 im Auftrag des Justizministeriums einen Evaluierungsbericht verfasst, der Anfang 2019 vorgestellt worden sei. Laut Quelle sei das Ergebnis gewesen, dass die Mietpreisbremse messbar wirke.
Der Effekt habe demnach bei zwei bis vier Prozent gelegen. Zur Einordnung werden DIW-Zahlen genannt: Wer 1.000 Euro Miete zahle, müsste ohne Mietpreisbremse 1.020 bis 1.040 Euro monatlich zahlen. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich nicht alle Vermieter an die Regelung hielten und Mieter nicht in jedem Fall klagten.
Laufzeiten und gesetzliche Änderungen bis 2029
Die bundesweite Mietpreisbremse gilt laut Bericht seit dem 1.6.2015. Die Vorschriften seien durch das Mietrechtsanpassungsgesetz, das am 1.1.2019 in Kraft trat, verschärft worden.
Das Instrument sei zunächst bis zum 31.12.2025 befristet gewesen. Im Juli 2025 sei die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert worden. Damit könnten die Bundesländer die Laufzeit ihrer Regelungen entsprechend anpassen.