Mietwucher-App zeigt mögliche Preisverstöße in Hessen

Eine von der Partei Die Linke bereitgestellte Online-Anwendung ermöglicht es Mietern, ihre aktuellen Mietzahlungen mit den ortsüblichen Vergleichsmieten zu vergleichen. Der Dienst steht derzeit in Kassel, Frankfurt und Darmstadt zur Verfügung. Nutzer können über eine Eingabemaske Adresse, Baujahr und Ausstattung der Wohnung angeben und erhalten anschließend eine automatisiert erzeugte Einschätzung.

Laut Angaben der Linken kann das Ergebnis optional direkt an das zuständige Wohnungsamt weitergeleitet werden, damit die Behörden prüfen, ob ein möglicher Verstoß vorliegt. Die Partei stellte die Anwendung am Montag in Frankfurt vor.

Rechtsrahmen zu Mietpreisüberhöhung und Mietwucher

Das Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5) definiert Mietpreisüberhöhung, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit. Wird der Wohnungsmarkt ausgenutzt und die Miete liegt mindestens 50 Prozent über der Vergleichsmiete, kann nach § 291 Strafgesetzbuch der Tatbestand des Mietwuchers erfüllt sein.

Auf der Aktionsseite der Linken wird ein Beispiel aus Frankfurt aufgeführt: Für eine 67-Quadratmeter-Wohnung in einem Neubau im Gallusviertel wird auf Immobilienportalen eine Kaltmiete von 1.200 Euro genannt, was rechnerisch einem Quadratmeterpreis von 17,91 Euro entspricht. Die dort genannte ortsübliche Vergleichsmiete beträgt laut der Linken rund 11,50 Euro und kann mit dem Mietspiegel für Hessen als Referenz betrachtet werden.

Ablauf nach einer Meldung

Wird ein möglicher Verstoß übermittelt, prüfen die Wohnungsämter die gemeldeten Daten. Die Kommunikation erfolgt zwischen Vermieter und Behörde; Mieter führen das Verfahren nicht selbst. Nach Angaben der Stadt Frankfurt gab es im Jahr 2024 rund 250 Hinweise auf überhöhte Mieten. Etwa 150 Fälle wurden weiter bearbeitet, die übrigen aufgrund fehlender Anhaltspunkte eingestellt.

Laut Stadt endeten im selben Jahr 46 Verfahren zugunsten der Mieter vor Gericht. In früheren Jahren kam es vereinzelt zu außergerichtlichen Einigungen nach behördlichem Einschreiten.

Kontrollen bei Neuvermietungen

Frankfurt betreibt zusätzlich einen „Mietenmonitor“, der Online-Angebote analysiert. Dabei wird geprüft, ob geforderte Mieten die geltenden Grenzen überschreiten. Bei Neuvermietungen darf der Preis höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Liegt ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit vor, informiert die Stadt die betreffenden Vermieter über die Rechtslage sowie mögliche Konsequenzen.

Die Stadt teilt mit, dass auffällige Angebote dokumentiert und die Anbieter angeschrieben werden. Der Prozess umfasst sowohl Hinweise als auch mögliche Bußgeldverfahren.

Einordnung durch Mieterschutzverein

Der Mieterschutzverein Frankfurt äußert laut der Quelle, dass die neue App Mieter über ihre Rechte informieren könne. Astrid Nembach vom Verein erklärte, es gebe „viel zu wenig Öffentlichkeit und Wissen darüber, welche Rechte Mieter haben“. Gleichzeitig betont der Verein, für Verfahren zu Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher nicht zuständig zu sein, da es sich um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt, für die die Kommunen verantwortlich sind.

Die Behörde könne im Anschluss an eine Meldung zusätzliche Informationen anfordern, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde.

Entwicklung der Mieten laut Mieterbund

Der aktuelle „Mietenreport“ des Deutschen Mieterbundes wird in der Quelle mit Umfragedaten zitiert. Demnach gaben 29 Prozent der Befragten an, sich Sorgen zu machen, künftige Mietzahlungen nicht leisten zu können. Jeder Sechste berichtete demnach über die Sorge, die Wohnung zu verlieren.

Der Bericht trägt den Titel „Wohnungskrise bis in die Mittelschicht“ und beschreibt laut Quelle eine zunehmende Belastung durch hohe Mieten, insbesondere bei Familien.