Die Stadt München hat gegen den Eigentümer eines Wohnhauses in der Lindenschmitstraße 25 eine Vertragsstrafe in Höhe von 170 000 Euro verhängt. Nach Angaben des Sozialreferats sieht die Stadt einen Verstoß gegen vereinbarte Sozialstandards. Die Mitteilung wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Der Vermieter soll gegen eine sogenannte Abwendungserklärung verstoßen haben, die er zuvor unterzeichnet hatte. Mit dieser Erklärung können Eigentümer das Vorkaufsrecht der Stadt umgehen, verpflichten sich im Gegenzug jedoch zu bestimmten sozialen Auflagen.
Hintergrund des Falls
Bewohner des betroffenen Hauses in München-Sendling stehen bereits seit mehreren Jahren im Konflikt mit dem Eigentümer. Die Auseinandersetzungen betreffen laut Darstellung der Bewohner den Umgang mit dem Gebäude und einzelne Maßnahmen des Vermieters. Eine Bürgerinitiative mit dem Namen „LIN25“ setzt sich für die Interessen der Mieter ein.
Die Stadt griff nun mit einer Vertragsstrafe ein. Das Sozialreferat teilte mit, dass aus Sicht der Behörde eine Verletzung der eingegangenen Verpflichtungen festgestellt wurde. Details zu Art und Umfang der Verstöße wurden in der Mitteilung nicht öffentlich genannt.
Mietspiegel als Orientierung für Mietpreise
Bei der Beurteilung von Mietverhältnissen in München spielt der Mietspiegel München eine Rolle, der die ortsüblichen Mietpreise für verschiedene Wohnungsgrößen und Stadtteile auflistet. Laut dieser Tabelle liegen die durchschnittlichen Mietpreise für Wohnungen in München 2025 bei verschiedenen Quadratmeterwerten, zum Beispiel je nach Zimmerzahl und Lage.
Der Mietspiegel dient dazu, Vergleichswerte für Mieten in der Stadt bereitzustellen und kann bei der Einschätzung von Mietpreisvereinbarungen herangezogen werden.
Abwendungserklärung als Instrument
Abwendungserklärungen werden in München genutzt, um städtebaulich relevante Immobilien in sozialen Erhaltungsgebieten zu schützen. Eigentümer verpflichten sich darin unter anderem, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen oder Mieterrechte einzuhalten. Kommt es zu Verstößen, kann die Stadt Vertragsstrafen verhängen.
Im vorliegenden Fall hat die Stadt München von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Angaben des Sozialreferats soll die Strafe ein Signal an andere Vermieter in vergleichbaren Situationen darstellen. Eine inhaltliche Bewertung der Vorgänge gab die Behörde nicht ab und verwies auf die vertraglichen Grundlagen.
Bedeutung für andere Häuser und Mietmarkt
Der Fall könnte nach Einschätzung der Stadtverwaltung Auswirkungen über das konkrete Gebäude hinaus haben. Abwendungserklärungen werden häufig in Gebieten eingesetzt, in denen Aufwertungs- oder Umstrukturierungsprozesse stattfinden.
Zudem ist der Mietspiegel in München allgemein ein Bezugspunkt für Mietpreise, der auch die Entwicklung der Preise nach Zimmeranzahl und Stadtteil zeigt. Für andere Vermieter in solchen Gebieten könnte die Entscheidung als Orientierung dienen. Offizielle Stellungnahmen der betroffenen Eigentümerseite lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor. Ebenso sind mögliche rechtliche Schritte gegen die Vertragsstrafe bislang nicht bekannt.