Nettokaltmieten steigen um 1,8 Prozent

Die Wohnungsmieten in Deutschland sind im Juli 2026 langsamer gestiegen als die Verbraucherpreise insgesamt. Die Nettokaltmieten lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 1,8 Prozent über dem Vorjahresmonat. Die Inflationsrate insgesamt betrug 2,8 Prozent.

Gegenüber dem Vormonat erhöhten sich die Nettokaltmieten um 0,2 Prozent. Das Bundesamt hat die Zahlen am 12. August 2026 veröffentlicht.

Mieten steigen schwächer als die Gesamtpreise

Mit 1,8 Prozent lag die Teuerung bei den Nettokaltmieten deutlich unter der allgemeinen Inflationsrate von 2,8 Prozent. Für Haushalte bedeutet das: Die Kaltmiete verteuerte sich langsamer als der durchschnittliche Warenkorb.

Da die Miete bei vielen Haushalten den größten Einzelposten ausmacht, dämpft eine unterdurchschnittliche Mietentwicklung die Gesamtbelastung. Für Haushalte, die neu mieten, gilt das allerdings nur eingeschränkt: Der Index bildet vor allem Bestandsmieten ab, nicht die bei Neuvermietungen verlangten Preise.

Energiekosten entwickeln sich uneinheitlich

Die Haushaltsenergie war im Juli 2026 um 1,4 Prozent günstiger als ein Jahr zuvor. Strom kostete 5,3 Prozent weniger, Erdgas einschließlich Betriebskosten 2,9 Prozent weniger und Fernwärme 1,2 Prozent weniger.

Deutlich teurer wurde dagegen leichtes Heizöl mit einem Plus von 34,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Haushalte mit Ölheizung waren damit anders betroffen als Haushalte, die mit Gas, Strom oder Fernwärme heizen.

Kraftstoffe nach Ende der Steuersenkung teurer

Kraftstoffe verteuerten sich um 23,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Als Grund nennt die Statistik das Auslaufen der staatlichen Steuersenkung zum 30. Juni 2026.

Für die Wohnkosten ist das indirekt bedeutsam: Höhere Transportkosten wirken über die Preise anderer Güter und Dienstleistungen auf die allgemeine Teuerung, an der sich unter anderem Indexmietverträge orientieren.

Was das für Mieterhöhungen bedeutet

Bei Indexmietverträgen ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex unmittelbar maßgeblich. Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es dagegen auf den Mietspiegel an, nicht auf die Inflationsrate.

Wer eine Mieterhöhung erhält, sollte deshalb zuerst prüfen, welche Grundlage der Vermieter nennt. Beide Wege unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen und Fristen.

Einordnung

Die Zahlen beschreiben die bundesweite Durchschnittsentwicklung. Regional fallen die Unterschiede erheblich aus: In angespannten Märkten liegen die bei Neuvermietung geforderten Mieten häufig deutlich über dem Bestandsniveau, das der Index abbildet.