Neue Regeln reduzieren Aufwand in der Immobilienwirtschaft

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Abbau von Bürokratie beschlossen. Der Entwurf sieht Änderungen in der Gewerbeordnung, im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie weiteren Vorschriften vor. Ziel ist die Reduzierung bestehender Berichtspflichten.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen durch die Maßnahmen Einsparungen von insgesamt 57,7 Millionen Euro pro Jahr erreicht werden. Davon entfallen rund 47,6 Millionen Euro auf die Immobilienbranche sowie rund 10 Millionen Euro auf Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem sogenannten Nationalen Heizungslabel.

Änderungen für Immobilienmakler und Verwalter

Ein zentraler Punkt des Entwurfs betrifft die Abschaffung der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Gewerbetreibende ihr Fachwissen eigenverantwortlich aktuell halten. Mit dem Wegfall der Weiterbildungspflicht entfallen zugleich Dokumentations- und Aufbewahrungsvorgaben.

Laut Regierungsangaben spart diese Maßnahme der Branche jährlich rund 47,6 Millionen Euro ein. Der Schritt entspricht dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen den Aufwand für verpflichtende Weiterbildungen zu verringern.

Wegfall des Heizungslabels für ältere Anlagen

Weitere Änderungen betreffen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. Die Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, ein Nationales Heizungslabel auf älteren Heizungsanlagen anzubringen, soll entfallen. Die Vorgabe galt seit Januar 2017 und war Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz.

Der Plan sollte laut Bundesregierung Anreize für Energieeinsparungen und den Austausch älterer Heizkessel setzen. Eine 2020 veröffentlichte Evaluation ergab jedoch, dass die tatsächlichen Austauschzahlen und Einsparungen hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieben.

Einsparungen für Verwaltung und weiterer Gesetzgebungsweg

Durch den Wegfall des Heizungslabels erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung der Verwaltung in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Die Maßnahme ist Teil des übergeordneten Ziels, standardisierte Kennzeichnungspflichten zu überprüfen und zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf tritt nicht unmittelbar in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen noch zustimmen. Bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bleiben die bisherigen Regelungen gültig.