An den Amtsgerichten Nürtingen und Mannheim können Bürger in bestimmten Zivilverfahren künftig online klagen. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums gehören beide Gerichte zu insgesamt 18 Standorten in Deutschland, an denen digitale Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit getestet werden. Erfasst werden Fälle mit einem Streitwert von unter 10.000 Euro. Dazu zählen unter anderem Klagen auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution.
Das Angebot ist Teil eines Pilotprojekts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Teilnahme an dem Online-Verfahren ist freiwillig. Das Modell ist zunächst auf zehn Jahre angelegt. Vorgesehen sind Auswertungen nach zwei, vier und acht Jahren.
Digitale Abläufe ohne regulären Gerichtstermin
Die Verfahren sollen nach den vorliegenden Angaben in der Regel vollständig digital abgewickelt werden. Das betrifft die Einreichung der Klage ebenso wie die Nutzung elektronischer Formulare und die spätere Entscheidung im Verfahren. Eine mündliche Verhandlung ist zunächst nicht vorgesehen.
Falls eine Verhandlung erforderlich wird, soll diese per Video stattfinden. Erst wenn auch das nicht möglich ist, ist ein Termin im Gericht vorgesehen. Damit soll der Ablauf für Beteiligte vereinfacht werden, ohne dass sie in jedem Fall persönlich erscheinen müssen.
Entlastung für Bürger und Justiz
Nach Schätzung der Bundesregierung könnten durch digitale Abläufe und wegfallende Wegezeiten bundesweit rund 98.000 Stunden pro Jahr eingespart werden. Für die Justiz wird eine jährliche Entlastung von rund 8.300 Arbeitsstunden erwartet.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges bezeichnete das zivilgerichtliche Online-Verfahren als „ein modernes und bürgernahes Angebot“. Es ermögliche eine effiziente und schnelle Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, ohne dass Beteiligte zwingend persönlich vor Gericht erscheinen müssten.
Schrittweise Erweiterung geplant
Die Online-Dienste befinden sich nach Angaben aus dem Projekt derzeit in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. Eine schrittweise Ausweitung des Angebots ist vorgesehen. Mit dem Pilotprojekt soll geprüft werden, in welchen Bereichen digitale Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit dauerhaft eingesetzt werden können.
Für Streitfälle rund um die Mietkaution bedeutet das zunächst: Wer an den beteiligten Pilotstandorten ein entsprechendes Verfahren führen will und die Voraussetzungen erfüllt, kann dafür ein digitales Verfahren nutzen. Ob und in welchem Umfang das Modell später auf weitere Gerichte und Fallgruppen ausgeweitet wird, soll sich im Verlauf der Testphase zeigen. Wer zusätzlich ein konkretes Beispiel aus einem Gericht-Kontext zu Kaution und Schadensersatz sucht, findet dazu auf mietspiegeltabelle.de ebenfalls einen passenden Beitrag.