Düsseldorfer Mieter können ab sofort über ein Online‑Tool melden, wenn ihre Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegt. Der Mieterverein Düsseldorf hat die erweiterte Funktion am Mittwoch vorgestellt. Die Eingaben sollen direkt an die Wohnungsaufsicht der Stadt übermittelt werden.
Das Tool berechnet auf Grundlage der eingegebenen Daten, ob es sich um eine Mietpreisüberhöhung oder um Mietwucher handelt. Als überhöht gilt laut Verein ein Mietpreis, der mindestens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Eine Differenz von 50 Prozent und mehr wird als Mietwucher eingestuft. Erkennt das Tool einen solchen Fall, wird automatisch ein Formular ausgefüllt, das an die zuständige städtische Stelle geschickt werden kann.
Verein sieht Handlungsbedarf bei der Stadt
Hans‑Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf, erklärte, man wolle mit dem Instrument den Druck auf die Stadtverwaltung erhöhen. Die Verwaltung verweise häufig darauf, dass Mietfragen privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Vermietern und Mietern seien. Witzke betonte, andere Städte wie Frankfurt, Freiburg, Hamburg oder Köln hätten Maßnahmen ergriffen, um Mieter zu unterstützen. In Köln sei beispielsweise kürzlich ein Ratsbeschluss gefasst worden, um Wohnungsinserate systematisch auf überhöhte Mieten zu prüfen.
„Eine überhöhte Miete ist eine Ordnungswidrigkeit, und Mietwucher ist sogar eine Straftat“, so Witzke weiter. Ziel des neuen Tools sei es, betroffenen Mietern eine einfache Möglichkeit zu geben, gegen solche Fälle vorzugehen.
Studie: Viele Mieten liegen über dem ortsüblichen Niveau
Nach Angaben des Mietervereins ergab eine eigene Studie aus dem Jahr 2022, dass etwa ein Viertel der inserierten Mietwohnungen in Düsseldorf überteuert sei. Die Untersuchung basierte auf der Auswertung von rund 20.000 Online‑Inseraten. In mehr als zehn Prozent der Fälle sei der Verdacht auf Wuchermiete gegeben gewesen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Verein zwei digitale Werkzeuge eingeführt, mit denen überprüft werden kann, ob die Mietpreisbremse eingehalten und Mieterhöhungen rechtlich zulässig sind. Die neue Erweiterung ergänzt diese bestehenden Angebote.
Reaktionen und Ausblick
Andere Mietervereine in Nordrhein‑Westfalen beobachteten die Anwendung laut Witzke mit Interesse. Konkrete Anfragen aus anderen Städten zur Übernahme des Düsseldorfer Modells gebe es derzeit jedoch nicht. Ein vergleichbares Tool existiere bislang nur in Hamburg.
Die Stadt Düsseldorf verweist in diesem Zusammenhang auf ihre bestehende Wohnraumschutzsatzung. Diese soll unter anderem verhindern, dass Wohnraum zweckentfremdet wird. Zudem wurde im Frühjahr eine neue Beratungsstelle für Wohnraumschutz eingerichtet. Dort sollen Betroffene „schnell und unbürokratisch“ Unterstützung bei Problemen erhalten.