Pflichten bei Laub auf Gehwegen

Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, kann das auf Gehwegen zur Rutschgefahr werden. Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) sind in den meisten Fällen die Eigentümer angrenzender Grundstücke verpflichtet, herabgefallenes Laub zu beseitigen – oder deren Mieter, sofern diese Pflicht vertraglich übertragen wurde.

Verkehrssicherungspflicht und Zeitrahmen

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer, dafür zu sorgen, dass ihr Grundstück und angrenzende Wege gefahrlos begehbar sind. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) verweist darauf, dass diese Pflicht werktags von 7 bis 20 Uhr gilt, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

Auch Mieter können laut IVD in der Verantwortung stehen, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag ausdrücklich auf sie übertragen wurde. Ein Blick in die Vertragsunterlagen sei daher empfehlenswert.

Haftung und Versicherungsschutz

Wer die Reinigungspflicht vernachlässigt, kann im Schadensfall haftbar gemacht werden, wenn Passanten auf rutschigem Laub stürzen. Laut BdV greift in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung, die berechtigte Ansprüche reguliert oder unberechtigte abwehrt. Für unbebaute Grundstücke ist dafür eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.

Einsatz von Laubgeräten nur eingeschränkt erlaubt

Laut dem Tüv-Verband dürfen Laubbläser und Laubsauger wegen ihres Geräuschpegels nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden: werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Geräte mit EU-Umweltzeichen dürfen werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden.

Das Zusammenkehren mit einem Laubbesen gilt als besonders schonend für Kleinstlebewesen. Beim Einsatz von Laubbläsern oder -saugern können kleine Tiere zu Schaden kommen.

Entsorgung über Biotonne oder Kompost

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollte gesammeltes Laub über die Biotonne oder den eigenen Kompost entsorgt werden. Viele Gemeinden bieten im Herbst zusätzlich Laubsäcke oder Sammelbehälter an. In die Restmülltonne gehört Laub nur in geringen Mengen oder dann, wenn es stark verschmutzt, von Pilzen befallen oder krank ist.

Im Garten kann eine Laubschicht als Schutz für Pflanzen und Tiere dienen. Unter Bäumen, auf Beeten oder als Haufen bietet sie Schutz vor Kälte und Regen. Auf dem Rasen sollte Laub hingegen entfernt werden, da es das Gras am Wachsen hindert.

Verbrennen von Laub ist untersagt

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten ist. Wer dennoch Laub verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In einigen Bundesländern können außerhalb geschlossener Ortschaften jedoch Ausnahmen bestehen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Reinigungsdiensten

Wer für die Laubbeseitigung einen Dienstleister beauftragt, kann laut der Lohnsteuerhilfe Bayern Teile der Kosten steuerlich geltend machen. Arbeiten zur Laub- oder Schneeräumung zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen. Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.

Werden die Kosten über die Nebenkostenabrechnung an Mieter weitergegeben, profitieren ausschließlich diese von der steuerlichen Ersparnis. Wichtig für die Anerkennung durch das Finanzamt ist, dass die Rechnung die Posten getrennt ausweist und unbar bezahlt wird.