Prüfstelle deckt Verstöße bei Berliner Mieten auf

Die im März 2025 eingerichtete Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats hat ihre erste Auswertung veröffentlicht. Zwischen April und Juni wurden 95 Mietverträge untersucht. In 93 Fällen stellte die Stelle nach eigenen Angaben unzulässige Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete fest.

In 61 Fällen ergaben sich Hinweise auf Mietpreiswucher. Darunter versteht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Überschreitung der Vergleichsmiete um mindestens 50 Prozent.

Fall aus 2019 mit besonders hoher Abweichung

Der gravierendste Fall geht auf das Jahr 2019 zurück. Statt der zulässigen acht Euro netto kalt pro Quadratmeter wurden 19 Euro verlangt. Dies entspricht einer Überschreitung von rund 150 Prozent. Nach Angaben der Verwaltung erfüllt dieser Vorgang den Tatbestand des Mietwuchers.

Mietwucher ist im Strafgesetzbuch verankert und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Rechtslage bei Neuvermietungen

Nach der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse dürfen Vermieter bei Neuvermietungen von Wohnungen, die vor 2014 errichtet wurden, die Miete höchstens um zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus anheben.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen sowie befristete Mietverhältnisse.

Kostenlose Prüfung für Mieter

Seit Einrichtung der Prüfstelle können Berliner ihre Mietverträge kostenfrei auf Verstöße überprüfen lassen. Damit soll nach Angaben der Senatsverwaltung ein Instrument geschaffen werden, das Mieter bei Verdachtsfällen unterstützt.