Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereitet einen Gesetzentwurf vor, der Anpassungen bei sogenannten Indexmieten vorsieht. Bei dieser Mietform orientieren sich Erhöhungen der Nettokaltmiete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Steigen die Preise, kann die Miete im gleichen Verhältnis erhöht werden; sinken sie, wären auch Mietsenkungen möglich.
Die Mietpreisbremse gilt bei Indexmieten lediglich für das Ausgangsniveau zu Beginn des Mietverhältnisses. Für spätere Anpassungen greift sie nicht. Hubig erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, eine Begrenzung der Steigerungen einführen zu wollen. Nach ihren Worten „darf eine Steigerung von Indexmieten nicht nach oben offen sein“.
Anteil von Indexmieten am Gesamtmarkt gering
Nach Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) entfallen bundesweit rund 2,6 Prozent aller Mietverhältnisse auf Indexmieten. In großen Städten werden sie bei Neubauten in etwa jedem fünften Mietvertrag genutzt. Die Daten zeigen zudem deutliche Unterschiede zwischen Bestandsmieten und Mieten für Neuverträge: In Großstädten beträgt die Differenz im Durchschnitt rund 25 Prozent.
Das IW führt diese Differenz unter anderem darauf zurück, dass Vermieter Mieterhöhungen im Bestand häufig nicht durchsetzen, da rechtliche Vorgaben und formale Anforderungen als komplex gelten. Wird eine Erhöhung wegen eines Formfehlers unwirksam, entsteht ein zusätzlicher Aufwand, den viele Eigentümer vermeiden wollen.
Unterschiedliche Nutzung von Wohnraum
In städtischen Regionen kommt es laut Forschungseinrichtungen zunehmend zu einer ungleichen Belegung von Wohnraum. Haushalte mit geringem Einkommen leben häufiger in kleineren und damit überbelegten Wohnungen. Ältere Personen, deren Familien bereits ausgezogen sind, verbleiben dagegen oft in größeren Wohnungen.
Dieses Phänomen wird in der Wohnungsmarktforschung als „Lock-in-Effekt“ bezeichnet. Es beschreibt Situationen, in denen Mieter in ihren bestehenden Wohnungen bleiben, obwohl sich ihre Wohnbedürfnisse verändert haben.
Bewertungen aus der Quelle
Der ursprüngliche Text, aus dem diese Informationen stammen, enthält Einschätzungen des Autors Felix Petruschke. Diese ordnen die geplanten Regelungen des Justizministeriums als unzweckmäßig ein und kritisieren, dass sie nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen würden. Diese Einschätzungen sind Kommentare des Autors und stellen keine amtlichen oder belegbaren Fakten dar.