Mini-Solaranlagen auf Balkon oder Dach erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Gesetzlich ist ihr Einsatz weitgehend möglich, doch es gibt Einschränkungen, die Nutzer beachten müssen.
Gesetzliche Grundlage seit 2024
Mit dem sogenannten Solarpaket I, das Ende Mai 2024 in Kraft trat, können Mieter und Eigentümer Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 2000 Wp installieren. Die Wechselrichterleistung darf derzeit bis zu 800 VAC betragen. Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen solche Anlagen grundsätzlich nicht pauschal untersagen.
„Mieter und Eigentümer haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation eines Balkonkraftwerks, und wegen dieses Gesetzes müssen Nachbarn einiges tolerieren“, erklärte Luisa Peitz, Referentin Recht bei Haus & Grund Deutschland. Optische Gründe reichen demnach nicht aus, um ein Verbot zu begründen.
Zwei wesentliche Ausnahmen
Ausnahmen bestehen bei Sicherheitsrisiken und Blendwirkungen.
- Sicherheitsbedenken: Paneele könnten sich bei Sturm lösen oder Schneelasten könnten herabfallen. Hier greift Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der das Eigentum vor unzulässigen Einwirkungen schützt.
- Blendwirkung: Gerichte haben hierzu unterschiedliche Urteile gefällt. In einem Fall wurde eine Beeinträchtigung an 60 Tagen pro Jahr als hinnehmbar eingestuft (Az. 8 U 166/21). Ein anderes Gericht entschied, dass eine zweistündige Blendung an 130 Tagen pro Jahr nicht zu dulden sei (Az. I-9 U 35/17).
Empfehlungen für Eigentümer und Mieter
Vor einer Installation sollten Nutzer prüfen, ob Denkmalschutz oder andere Genehmigungspflichten bestehen. Auch technische Aspekte wie Statik, Befestigung und Schneelasten sind zu berücksichtigen. Der vorgeschriebene Abstand zu Nachbargrundstücken unterscheidet sich je nach Bundesland und kann beim Bauamt erfragt werden.
Ein Blick in den qualifizierten Mietspiegel kann zusätzlich nützlich sein – etwa als Orientierungswert bei Streitfällen zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser ist auf mietspiegeltabelle.de verfügbar. Nutzer können hier prüfen, ob der qualifizierte Mietspiegel ihrer Stadt existiert und wie er anzuwenden ist (siehe auch die Liste der Städte mit Mietspiegel für einen Überblick).
Juristin Peitz empfiehlt, frühzeitig mit Nachbarn das Gespräch zu suchen. Zudem könne es hilfreich sein, sich von einem Fachbetrieb bestätigen zu lassen, dass eine Blendwirkung ausgeschlossen ist. In manchen Fällen könne auch ein Probeanbau eines Paneels Klarheit schaffen.