SPD plant Rahmengesetz zur Vergesellschaftung großer Vermieter

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung vorgelegt, der staatliche Eingriffe in die Wohnungswirtschaft und andere Bereiche der Daseinsvorsorge ermöglichen soll. Ziel ist es laut dem Entwurf, einen „unmittelbaren öffentlichen Bedarf“ in Bereichen wie Wohnen, Energie, Wasser und Wärme zu decken. Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum erlaubt, sofern ein Gesetz Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Die Vorlage ist Teil einer Reaktion auf den Berliner Volksentscheid aus dem Jahr 2021. Damals hatten rund 59 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen votiert. Ende Juni hatten sich die Fraktionsspitzen von SPD und CDU auf Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz verständigt.

Mietendeckel über Rahmengesetz im Gespräch

SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh erklärte, ein solches Gesetz könne eine gesetzliche Grundlage schaffen, um etwa die Gewinnorientierung von Vermietern einzuschränken. Demnach könnte das Land Berlin für fünf Jahre einen allgemeinen Mietpreisdeckel einführen. Eine Öffnungsklausel des Bundes wäre aus Sicht der SPD dann nicht mehr erforderlich.

Zur Einordnung der Mietpreissituation in Berlin verweisen Mietspiegeldaten auf einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis von etwa 16,43 €/m², wobei Wohnungsangebote im Jahresvergleich um rund zwölf Prozent gestiegen sind. Siehe hierzu den aktuellen Mietspiegel Berlin.

Rechtlicher Streit um Artikel 15

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ äußerte scharfe Kritik an dem Vorschlag. Ein Sprecher bezeichnete den Entwurf als „verfassungsrechtlichen Amoklauf“ und argumentierte, der Mietendeckel lasse sich nicht auf Artikel 15 des Grundgesetzes stützen. Es handele sich dabei nicht um eine Vergesellschaftung, wie auch eine Expertenkommission des Berliner Senats festgestellt habe.

CDU lehnt Mietendeckel ab

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner betonte, dass das Gesetz nicht auf eine Enteignung von Wohnungsunternehmen abziele. Es solle vielmehr regeln, inwieweit das Land auf Marktverwerfungen reagieren könne, die dem Gemeinwohl schaden. Einen Mietendeckel schloss Stettner jedoch aus: „Den wird es mit der CDU nicht geben“, sagte er. Das geplante Gesetz diene lediglich der Schaffung eines allgemeinen rechtlichen Rahmens.

Zeitplan und Ausblick

Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag 2023 auf die Ausarbeitung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes verständigt. Der Entwurf soll spätestens bis Mitte Dezember ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Frühestens zwei Jahre nach der Verkündung könnte das Gesetz in Kraft treten.

Rückblick auf das gekippte Berliner Mietendeckelgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 das damalige Mietendeckelgesetz des Landes Berlin für verfassungswidrig erklärt. Die Richter begründeten das Urteil mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes in diesem Bereich. Ob der neue Entwurf mit der bundesrechtlichen Kompetenzordnung vereinbar ist, bleibt offen. Die rechtliche Bewertung wird voraussichtlich erneut vor dem Verfassungsgericht verhandelt.

Die Wohnungsmarktlage in Berlin bleibt angespannt. Hohe Mieten und begrenzter Wohnraum gelten weiterhin als Herausforderungen. Die SPD sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen möglichen ersten Schritt, Artikel 15 des Grundgesetzes auf Landesebene anzuwenden.