In Deutschland sind im Jahr 2025 erneut mehrere Hunderttausend sogenannte Steckersolargeräte in Betrieb genommen worden. Nach Schätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft kommen bis zum Jahresende rund 500.000 neue Anlagen hinzu. Damit steigt die Zahl der registrierten Geräte bundesweit auf mehr als 1,2 Millionen, teilte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden bis zum 12. Dezember rund 413.400 neue Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister erfasst und in Betrieb genommen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres lag die Zahl mit etwa 413.800 nahezu auf demselben Niveau. Laut Bundesverband Solarwirtschaft ist bis zum Jahresende noch mit weiteren An- und Nachmeldungen zu rechnen.
Registrierungspflicht und nicht gemeldete Anlagen
Steckersolargeräte müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Der Branchenverband weist darauf hin, dass es darüber hinaus eine relevante Anzahl von Anlagen gebe, die nicht gemeldet würden. Diese Geräte sind in den offiziellen Zahlen nicht enthalten.
Trotz der ähnlichen Installationszahlen im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtleistung der neu installierten Anlagen erhöht. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft stieg die neu installierte Leistung von Steckersolargeräten im betrachteten Zeitraum um rund 26 Prozent. Als Grund nennt der Verband, dass die Geräte im Durchschnitt leistungsfähiger geworden seien.
Einschätzung der Branche zur Nutzung
Der Bundesverband Solarwirtschaft bezeichnet Steckersolargeräte als Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs selbst zu decken. Der Verband erklärt, die Geräte seien unter anderem deshalb gefragt, weil sie von den Käufern selbst installiert werden könnten und die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig seien. Zudem werde die Investition nach Einschätzung des Verbands häufig innerhalb weniger Jahre ausgeglichen.
Diese Einschätzung stellt eine Bewertung des Branchenverbands dar. Angaben zu Wirtschaftlichkeit und Amortisationsdauer können je nach Nutzung, Anschaffungskosten und Stromverbrauch variieren.
Vorgaben für Mieter und Wohnungseigentümer
Für Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentumswohnungen gelten besondere Regelungen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften der Installation zustimmen. Eine Ablehnung ist jedoch nur zulässig, wenn die Maßnahme für sie unzumutbar ist.
Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass eine Ablehnung ohne Begründung oder ausschließlich aus optischen Gründen nicht mehr zulässig sei. In rechtlichen Fragen zur Miete und zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann auch ein Blick in den allgemeinen Mietspiegel-Bereich hilfreich sein, der Informationen über regionale Mietwerte und Mietrecht zusammenfasst. Damit gelten für die Installation von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen.