Vermieter sollen künftig nicht mehr durch einfache Möblierung die Mietpreisbremse umgehen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, gesetzlich gegen entsprechende Schlupflöcher vorzugehen.
In einem Interview mit der Mediengruppe Bayern erklärte die SPD-Politikerin, man wolle der Praxis entgegenwirken, Wohnungen durch minimale Möblierung – etwa durch einen Tisch und zwei Stühle – als möbliert auszuweisen und dadurch höhere Mieten zu verlangen. Ziel sei es, klarer zu regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Möblierungszuschlag zulässig sei.
Zusätzliche Kosten oft intransparent
Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Allerdings können Vermieter neben der Kaltmiete einen Zuschlag für Möbel erheben, ohne diesen im Mietvertrag gesondert aufzuführen. Für Mieter ist somit oft nicht nachvollziehbar, wie sich der Gesamtmietpreis zusammensetzt.
„Es macht einen Unterschied, ob eine Wohnung vollständig ausgestattet ist und man mit einem Koffer einziehen kann – oder ob lediglich eine Grundausstattung vorhanden ist“, sagte Hubig. Sie verwies auf eigene Erfahrungen in Berlin, wo teilmöblierte oder teilgewerbliche Wohnungen zu hohen Preisen angeboten worden seien. Diese Praxis wolle sie gesetzlich unterbinden.
Kritik vom Deutschen Mieterbund
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) äußerte sich zu dem Thema. Präsident Lukas Siebenkotten bezeichnete die derzeitigen Schlupflöcher im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur als „ein Riesenproblem“. Die Organisation fordert ebenfalls strengere Vorgaben für möbliertes Vermieten.
Die Mietpreisbremse wurde erst kürzlich bis zum Jahr 2029 verlängert. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dort höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie etwa aus dem Mietspiegel hervorgeht.
Ausnahmen bleiben bestehen
Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder auf den Markt kommen.
Wohnungsmarkt in Deutschland
In den 14 größten kreisfreien Städten sind die Angebotsmieten laut Bundesinstitut für Bau‑, Stadt‑ und Raumforschung zwischen 2015 und heute im Schnitt um fast 50 Prozent gestiegen. Spitzenreiter sind Berlin (plus 107 %), Leipzig (plus 67,7 %) und Bremen (plus 57 %), am geringsten fiel der Anstieg in Dresden aus (28,4 %).
Rückgang beim Neubau
Ein wesentlicher Grund für die Mietentwicklung ist laut Statistischem Bundesamt der Rückgang beim Wohnungsneubau. Die Bundesregierung plant einen sogenannten „Bauturbo“, um Planungsprozesse in den Kommunen zu beschleunigen und so den Wohnungsmarkt zu entlasten.