Die Thüringer Landesregierung sieht nach eigenen Angaben aktuell keine Möglichkeit, Mieter zu unterstützen, wenn ihnen unverschuldet die Heizung abgestellt wird. Das erklärte ein Sprecher des Infrastrukturministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Als Grund nannte der Sprecher die Zuständigkeit des Bundes: Für Änderungen im Mietrecht, die den Mieterschutz stärken würden, habe das Land keine Gesetzgebungskompetenz. Die Handlungsmöglichkeiten Thüringens beschränkten sich demnach vor allem darauf, den Bund aufzufordern, im Sinne des Mieterschutzes tätig zu werden. Thüringen habe dies gemeinsam mit anderen Ländern mehrfach getan. Nun solle ein Zwischenbericht der Bundesregierung mit Vorschlägen für einen besseren Mieterschutz Mitte März abgewartet werden, so der Sprecher.
Fälle in mehreren Kommunen
Hintergrund sind Vorfälle in mehreren Thüringer Kommunen in den vergangenen Monaten, darunter Hartmannsdorf, Bad Sulza und Gera. Dort hatten Mieter ihre Mieten einschließlich Nebenkosten nach Angaben der dpa pünktlich und vollständig gezahlt.
Die an Vermieter geleisteten Zahlungen für Wasser und Heizung seien nach Angaben der dpa jedoch nicht an die Versorger weitergeleitet worden. In der Folge sei zumindest einem Teil der betroffenen Haushalte die Heizung abgestellt worden. In Bad Sulza beschaffte die Stadt im Oktober 40 Heizlüfter, um die betroffenen Mieter zu versorgen.
Prüfauftrag im Infrastrukturministerium
In einer Plenardebatte im Thüringer Landtag im Dezember sagte Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) nach dpa-Angaben, in seinem Haus werde eine Möglichkeit geprüft, Mieter in Fällen solcher Versorgungssperren zu unterstützen, ohne neue Regelungen zu schaffen.
Schütz bezeichnete diesen Ansatz laut dpa als zielführender als die Einrichtung eines Härtefallfonds, den die Linke vorgeschlagen hatte. Den Hintergrund des Vorschlags könne er nachvollziehen, sagte Schütz demnach. Zugleich bewertete er den Vorstoß der Linken als mit zusätzlicher Bürokratie verbunden und als nicht geeignet.
Verweis auf Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz
Der Sprecher des Infrastrukturministeriums teilte laut dpa mit, das Ressort habe die rechtlichen Möglichkeiten des Freistaats in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Innenministerium geprüft. Dabei sei deutlich geworden, dass bereits ein Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom Mai 2025 vorliege, der den Mieterschutz vor Versorgungssperren stärken solle.
Die Linke kritisierte die jüngsten Aussagen aus dem Infrastrukturministerium. Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anja Müller, sagte der dpa, die Landesregierung weigere sich offenkundig, „ihre Arbeit zu machen“. Für Mieter bedeute das „keine schnelle Hilfe, keine Unterstützung im Ernstfall und kein Schutz vor existenziellen Krisen“, erklärte Müller.