Verspätete Betriebskostenabrechnung: Klare Fristen für Vermieter

Die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024 muss Mieterinnen und Mietern spätestens bis zum 31. Dezember 2025 zugehen. Geht die Abrechnung erst nach diesem Datum ein, können Vermieter daraus keine Nachforderungen mehr geltend machen. Darauf weist der Mieterverein zu Hamburg hin.

Entscheidend ist nicht das Datum des Versands, sondern der tatsächliche Zugang der Abrechnung beim Mieter. Maßgeblich ist dabei der letzte Werktag des Jahres bis 18.00 Uhr. Da der 31. Dezember 2025 auf einen Mittwoch fällt, gilt diese Frist uneingeschränkt auch für diesen Tag. Weitere Informationen zu gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen im Mietrecht finden sich in den gesetzlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Fristen.

Zugang der Abrechnung ist ausschlaggebend

Diese Auslegung geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 316 S 77/16). Das Gericht stellte klar, dass eine Abrechnung nur dann wirksam ist, wenn sie dem Mieter rechtzeitig zugeht. Ein späterer Zugang führt automatisch dazu, dass der Anspruch des Vermieters auf eine mögliche Nachzahlung entfällt.

Für Vermieter bedeutet eine Fristüberschreitung damit den vollständigen Verlust des Nachforderungsanspruchs aus der betreffenden Abrechnung. Eine nachträgliche Durchsetzung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Guthabenanspruch der Mieter bleibt bestehen

Für Mieter gilt diese Regelung nicht in umgekehrter Richtung. Ergibt sich aus einer verspätet zugestellten Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, bleibt der Anspruch auf Rückzahlung bestehen. Der Mieterverein zu Hamburg erklärt, dass ein solches Guthaben unabhängig vom Zeitpunkt der Zustellung ausgezahlt werden muss.

Die Auszahlung hat demnach unverzüglich zu erfolgen. Nach Angaben des Mietervereins ist jedoch angesichts der Energiepreise im Jahr 2024 häufiger mit Nachforderungen als mit Rückzahlungen zu rechnen.

Nachträgliche Korrekturen nur in Ausnahmefällen

Nach Ablauf der Abrechnungsfrist sind Änderungen an der Betriebskostenabrechnung nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Eine verspätete Korrektur, die zu einer höheren Nachforderung führt, ist nur dann wirksam, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht selbst zu verantworten hat.

Als Beispiel nennt der Mieterverein den verspäteten Zugang eines Grundsteuerbescheids. In solchen Fällen gilt jedoch eine weitere Frist: Der Vermieter muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der relevanten Daten reagieren. Erfolgt dies nicht, erlischt auch dieser Nachforderungsanspruch endgültig. Zur Einordnung mietrechtlicher Zusammenhänge und des Mietspiegels stehen ergänzende Informationen im Mietspiegel zur Verfügung.