Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt sollen bis spätestens 2028 verbindliche Wärmepläne vorlegen. Grundlage dafür ist ein vom Landesministerium beschlossenes Gesetz zur Umsetzung des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes. Der Entwurf wurde vom Kabinett verabschiedet, der Landtag muss noch zustimmen.
Ziel der Wärmepläne ist es, zu definieren, welche Heiztechnologien in welchen Gebieten künftig eingesetzt werden können. Damit sollen Kommunen, Eigentümer und Mieter eine Grundlage für künftige Entscheidungen über Heizsysteme erhalten.
Fristen für große und kleine Kommunen
Für die Städte Magdeburg und Halle gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2026. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben zwei Jahre länger Zeit – bis zum 30. Juni 2028. Nach Angaben des Energieministeriums haben sich bereits 59 Kommunen mit der Planung befasst.
Energieminister Armin Willingmann kündigte an, sich im Rahmen seiner Sommertour mit Vertretern der Kommunen über die Umsetzung auszutauschen. Dabei solle es auch um praktische Herausforderungen bei der Planung gehen.
Aktuelle Heizstruktur in Sachsen-Anhalt
Nach Angaben des Statistischen Landesamts werden derzeit 672.612 Wohnungen im Land mit Gas beheizt. 323.308 Wohnungen nutzen Fernwärme, 157.640 werden mit Heizöl versorgt. Weitere 23.874 Wohnungen basieren auf Solarthermie, Geothermie oder Wärmepumpen.
Im Neubau ist laut Landesregierung ein anderer Trend erkennbar: Dort kommen bereits in der Mehrheit Wärmepumpen und ähnliche Systeme zum Einsatz.
Förderprogramme angekündigt
Willingmann erklärte, er rechne auch künftig mit staatlicher Förderung für den Einbau nachhaltiger Heizsysteme. Er sprach sich dafür aus, diese Unterstützung sozial gestaffelt zu gewähren.
Mit dem Gesetz soll eine flächendeckende Wärmeplanung sichergestellt werden, um die Versorgung der Wohngebäude langfristig planbar zu machen. Die gesetzlichen Vorgaben folgen dem Bundesgesetz, das eine kommunale Wärmeplanung bis Ende 2028 vorschreibt.