Wege gegen überhöhte Mieten

In deutschen Großstädten wie München, Frankfurt am Main und Berlin liegen die Mieten für Neubauwohnungen bei rund 20 Euro pro Quadratmeter. Damit stellt sich für viele Wohnungssuchende die Frage, wann es sich um eine reguläre Mieterhöhung, eine Mietpreisüberhöhung oder sogar um Mietwucher handelt – und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Mietspiegel als Maßstab

In Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern gilt der örtliche Mietspiegel als Referenz. Dieser ist öffentlich zugänglich und kann bei der Stadtverwaltung oder dem örtlichen Mieterverein eingesehen werden. Über Online-Rechner lässt sich so die Differenz zwischen der eigenen Miete und dem Mietspiegel feststellen.

Claus Nesemann, Geschäftsführer des Mietervereins Düsseldorf, erläutert: „Von echtem Mietwucher spricht man, wenn die ortsübliche Miete um mehr als 50 Prozent überschritten wird.“ Zusätzlich müsse der Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzen.

Unterschied zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher

Nach Angaben von Nesemann liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, wenn die Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten wird und der Vermieter eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzt. Juristisch ist die Abgrenzung wichtig: Eine Mietpreisüberhöhung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Mietwucher hingegen eine Straftat.

Damit Mietwucher nachgewiesen werden kann, müssen Betroffene belegen, dass sie sich in einer Notlage befanden, keine Alternativen hatten und dem Vermieter diese Situation bewusst war. Dazu können Bewerbungen auf Wohnungen, Ablehnungen, Nachweise über ein geringes Angebot oder ein zeitlicher Druck durch Trennung oder drohende Zwangsräumung gehören.

Vorgehen bei Mietpreisüberhöhung

Übersteigt die eigene Miete die Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent, können Mieter das zuständige Wohnungsamt einschalten. Einige Städte wie Frankfurt am Main oder Hamburg haben dafür Meldeportale eingerichtet. Unterstützung bieten auch Muster-Anschreiben der Mietervereine.

Für eine erfolgreiche Prüfung sollten Nachweise eingereicht werden, darunter der Mietvertrag, Informationen zur letzten Mieterhöhung, Angaben zur Wohnung sowie Dokumente zur Wohnungssuche und zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Stellt das Amt eine Mietpreisüberhöhung fest, wird es den Vermieter kontaktieren und zu einer Senkung auffordern.

Schritte bei Verdacht auf Mietwucher

Vor einer Anzeige empfiehlt Nesemann zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter. Bleibt dieses ohne Ergebnis, können Mieter juristische Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist ebenfalls möglich.

Wenn bei einer Stadt Hinweise auf Mietwucher eingehen, werden diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Auch über Online-Tools oder Apps können Verdachtsfälle gemeldet werden.