Die Preise für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften an deutschen Hochschulstandorten sind seit dem Sommersemester 2012 nach Angaben der Beratungsgesellschaft Empirica im Durchschnitt um 83 Prozent gestiegen. Für das Sommersemester 2026 weist das aktuelle WG-Ranking für rund 120 Hochschulorte erneut München als teuersten Standort aus. Dort liegt der Standardpreis für ein unmöbliertes WG-Zimmer bei 775 Euro warm. Im Wintersemester 2025 waren es 750 Euro.
Am unteren Ende der Auswertung stehen Siegen mit 343 Euro und Greifswald mit 368 Euro. Im vorangegangenen Wintersemester lagen die Vergleichswerte dort bei jeweils 350 Euro. Die Empirica-Analyse stützt sich auf mehrere Tausend Mietinserate und ermittelt nach eigenen Angaben Standardpreise anhand des mittleren 50-Prozent-Werts. Berücksichtigt werden Warmmieten für unmöblierte WG-Zimmer mit einer Größe zwischen zehn und 30 Quadratmetern.
Hohe Preise auch in Hamburg, Berlin und Köln
Zu den teuersten Hochschulstädten zählen laut Empirica neben München auch Hamburg mit 649 Euro, Berlin mit 618 Euro, Köln und Frankfurt am Main mit jeweils 610 Euro sowie Freiburg im Breisgau mit 600 Euro. Im Wintersemester 2025 lagen die Vergleichswerte in diesen Städten noch bei 619 Euro in Hamburg, 600 Euro in Berlin, 590 Euro in Köln, 580 Euro in Frankfurt am Main und 585 Euro in Freiburg im Breisgau.
Im Vergleich zum Sommersemester 2025 stieg die Warmmiete für ein unmöbliertes WG-Zimmer um 2,3 Prozent. Für den Zeitraum seit Sommer 2012 ergibt sich laut der Analyse ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg von 4,4 Prozent. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im selben Zeitraum nach diesen Angaben um 33 Prozent beziehungsweise um 2,1 Prozent pro Jahr.
Weitere Berechnung sieht Durchschnitt bei 512 Euro
Auch das Moses Mendelssohn Institut kommt zu dem Ergebnis, dass WG-Zimmer teurer geworden sind. Die dort genannten durchschnittlichen monatlichen Wohnkosten für ein WG-Zimmer liegen zum Beginn des Sommersemesters 2026 bei 512 Euro. Das entspricht laut den Forschern einem Anstieg von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Zur Entwicklung der Preise verweist Empirica auf eine wachsende Nachfrage in sogenannten Schwarm- und Universitätsstädten bei gleichzeitig nicht im gleichen Maß ausgeweitetem Wohnungsangebot. Besonders in innerstädtischen Lagen sei das Angebot begrenzt. Die Einschätzung zu den Ursachen stammt von Empirica selbst. Das Unternehmen erklärt, gesellschaftlich und politisch gesetzte Ziele würden kostengünstiges Bauen und die Ausweisung von Bauland erschweren.
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Unterschiede zwischen den Standorten
Nach Darstellung von Empirica gibt es Hochschulstädte, in denen die Mietentwicklung deutlich langsamer verlaufen ist. Als Beispiele nennt das Unternehmen Greifswald und Siegen. Dort seien die WG-Mieten seit 2012 kaum schneller gestiegen als die Verbraucherpreise. Für München und Berlin wiederum führt Empirica an, dass die Mieten dort etwa dreimal so schnell gestiegen seien wie die Verbraucherpreise.
Empirica verweist in diesem Zusammenhang auch auf die verbleibende Kaufkraft bei einem festen Wohnbudget. Bei einem Budget von 1.000 Euro bleibe in München nach Abzug der WG-Miete nur ein vergleichsweise geringer Restbetrag. Für Siegen nennt das Unternehmen einen verbleibenden Betrag von 657 Euro.
Unterschiedliche Vertragsmodelle für Wohngemeinschaften
Ergänzend zu den Mietpreisen hat der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen auf verschiedene rechtliche Modelle bei der Vermietung von WG-Zimmern hingewiesen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Student oder eine Studentin die Wohnung als Hauptmieter anmietet und mit Zustimmung des Vermieters Untermieter aufnimmt. In diesem Fall werden Untermietverträge geschlossen. Gegenüber dem Vermieter kann jedoch nur der Hauptmieter bestimmte Ansprüche wegen Wohnungsmängeln geltend machen. Zudem haftet er allein für Forderungen des Vermieters. Wird der Hauptmietvertrag beendet, kann ein Untermieter die Rolle übernehmen oder ein neuer Hauptmieter gesucht werden, sofern der Vermieter zustimmt.
Ein weiteres Modell ist die gemeinsame Anmietung der Wohnung durch mehrere Personen, die alle als gleichberechtigte Hauptmieter im Mietvertrag stehen. Nach Angaben von Haus & Grund Rheinland Westfalen muss bei jedem Wechsel in der Wohngemeinschaft eine Vertragsanpassung von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Außerdem haften alle Mitbewohner gegenüber dem Vermieter gemeinsam für finanzielle Verpflichtungen. Bei Mietrückständen könne der Vermieter die offenen Forderungen von jedem einzelnen Mieter einfordern. Für eine Kündigung müssten alle Vertragspartner gemeinsam handeln.
Einzelverträge für Zimmer als dritte Möglichkeit
Als dritte Variante nennt Haus & Grund Rheinland Westfalen getrennte Mietverträge für die einzelnen Zimmer. Dabei vermietet der Eigentümer jedes Zimmer separat und gewährt zusätzlich ein Mitbenutzungsrecht für Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad. In diesem Modell haben die übrigen Bewohner keinen direkten Einfluss darauf, wer in ein frei gewordenes Zimmer einzieht. Sie können dem Vermieter jedoch Vorschläge unterbreiten.
Jeder Mieter ist in diesem Fall selbst für die Zahlung seiner Miete verantwortlich und kann auch einzeln gekündigt werden. Als praktisches Problem nennt Haus & Grund Rheinland Westfalen die verbrauchsabhängige Abrechnung einzelner Kostenpositionen. Diese sei bei getrennten Mietverträgen in der Praxis nur schwer umzusetzen. Die Einordnung solcher Mietmodelle steht auch im Zusammenhang mit Themen wie Studentenwohnung und ortsüblicher Vergleichsmiete.