Wohngeld: Kürzungen für viele Haushalte geplant

Die Bundesregierung plant Einschnitte beim Wohngeld. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sollen die Ausgaben von Bund und Ländern für den Mietzuschuss reduziert werden. Bestehende Wohngeldbescheide sollen davon nicht betroffen sein.

Das Wohngeld war zuletzt zum 1. Januar 2025 angepasst worden. Dabei stieg der Zuschuss im Durchschnitt um rund 15 Prozent beziehungsweise um etwa 30 Euro pro Monat. Grundlage ist die gesetzlich vorgesehene regelmäßige Anpassung an die Entwicklung von Preisen und Mieten.

Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung

Nach Informationen der „Rheinischen Post“ hat Hubertz einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Der Entwurf sieht Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro vor. Davon soll eine Milliarde Euro auf den Bund und eine Milliarde Euro auf die Länder entfallen.

Hubertz sagte der Zeitung, dass ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig aus dem Bezug herausfallen werde. Betroffen seien auch Haushalte, die wegen ihres Einkommens bislang noch antragsberechtigt seien. In bereits bestehende Bescheide werde nach ihren Angaben nicht eingegriffen.

Ausgaben sollen auf rund drei Milliarden Euro sinken

Wohngeld
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Zur Begründung verwies Hubertz auf die Haushaltslage. Die Regierung müsse wegen der vielen Krisen und fehlenden Wirtschaftswachstums beim Wohngeld sparen, sagte die Ministerin. Von bislang rund fünf Milliarden Euro jährlichen Ausgaben von Bund und Ländern würden nach den geplanten Kürzungen rund drei Milliarden Euro übrig bleiben.

Andere Ministerien können nun Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgeben. Danach wäre ein Kabinettsbeschluss der nächste Schritt. Wann über den Entwurf entschieden werden soll, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Wohngeld richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen

Wohngeld erhalten Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen. Der Zuschuss soll helfen, Wohnkosten zu tragen. Die Höhe hängt unter anderem vom Einkommen, der Miete, der Haushaltsgröße und der jeweiligen Mietstufe der Kommune ab.

Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Nach Angaben aus dem Bericht zählen dazu auch Menschen mit Mindestlohn oder Rentnerinnen und Rentner mit vergleichbarer Einkommenshöhe. Gleichzeitig wurde der durchschnittliche Zuschuss erhöht.

Reformen und automatische Anpassungen

Die erste automatische Anpassung des Wohngeldes trat Anfang 2022 in Kraft. Zum 1. Januar 2023 folgte das Wohngeld-Plus-Gesetz. Dadurch erhielten mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Der durchschnittliche Mietzuschuss wurde damals um rund 190 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat erhöht.

Außerdem wurden mit der Reform Bagatellgrenzen bei Rückforderungen eingeführt. Auch die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum auf bis zu 24 Monate zu verlängern, wurde geschaffen. Die nächste Fortschreibung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Heizkostenkomponente und weitere Zuschläge

Zum Wohngeld-Plus-Gesetz gehört auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Diese führt in der Wohngeldberechnung im Durchschnitt zu 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld. Zusätzlich enthält das Gesetz eine Klimakomponente, mit der höhere Mieten infolge energetischer Sanierungen oder energieeffizienter Neubauten pauschal berücksichtigt werden.

Diese Komponente sieht einen Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro pro Quadratmeter vor. Nach dem Bericht erfolgt dies pauschal und ohne zusätzlichen Nachweis in der Wohngeldverwaltung.

CO2-Komponente seit Januar 2021

Seit Januar 2021 gibt es außerdem eine Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale. Diese wird als Zuschlag zur Miete berücksichtigt. Sie soll Haushalte mit geringem Einkommen entlasten, wenn durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas zusätzliche Kosten entstehen.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann über den Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geprüft werden. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keinen offiziellen Bescheid.

Wohnungswirtschaft kritisiert die Pläne

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) lehnt die angekündigten Kürzungen ab. VNW-Direktor Andreas Breitner erklärte, die Pläne der Bundesregierung würden nach seiner Einschätzung den sozialen Abstieg vieler Menschen beschleunigen.

Breitner bezeichnete das Wohngeld als Zeichen gesellschaftlicher Solidarität. Die Ausweitung des Berechtigtenkreises Anfang 2023 sei aus Sicht des Verbandes richtig gewesen. Das Wohngeld sei auch deshalb eine geeignete Lösung, weil es Nebenkosten in die Berechnung einbeziehe.

Kritik auch aus Rheinland-Pfalz

Auch der rheinland-pfälzische Bauminister Sven Teuber (SPD) äußerte Kritik. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte er, dies sei „das völlig falsche Signal“. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wachse, zugleich kürze der Bund die Unterstützung für Haushalte, die trotz Erwerbsarbeit Schwierigkeiten hätten, bezahlbare Wohnungen zu finden.

Teuber erklärte weiter, die Unterstützung sei notwendig, solange nicht mehr mietgebundene und öffentlich geförderte Wohnungen entstünden, als wegfielen. Die Bundesregierung hält dennoch an ihren Sparplänen fest. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.