Zuschüsse mindern Heizkosten und entlasten Haushalte

Viele Haushalte müssen wegen höherer Energiepreise mit deutlichen Nachzahlungen und steigenden Abschlägen rechnen. Der Staat bietet dafür finanzielle Unterstützung an, die auch Personen mit regelmäßigem Einkommen offensteht.

Anspruch auf Zuschüsse

Wer Rechnungen für Heizkosten nicht begleichen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse beantragen. Das gilt sowohl für Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen oder Energiejahresbescheiden als auch für einmalige Ausgaben für Brennstoffe wie Heizöl.

Neben Rentnern und Geringverdienern können auch Alleinerziehende sowie Personen mit durchschnittlichem Einkommen anspruchsberechtigt sein. Nach Angaben von Kolja Ofenhammer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen spielt dabei das monatliche Einkommen eine zentrale Rolle. Über Online-Rechner, etwa von Wohlfahrtsverbänden, kann der mögliche Anspruch ermittelt werden.

Relevante Berechnungsfaktoren

Für die Berechnung der Zuschusshöhe sind mehrere Faktoren maßgeblich:

  • Einkommen des Haushalts
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe der Miete
  • Höhe der Heizkostenrechnung
  • Nachweis eines Mehrbedarfs, etwa durch Schwangerschaft
  • Höhe des vorhandenen Barvermögens

Fristen und Ratenzahlungen

Nachforderungen und offene Abschläge sollen nach Auskunft der Verbraucherzentrale grundsätzlich sofort bezahlt werden. Diese Ausgaben haben Vorrang, Rücklagen können dafür eingesetzt werden. Der Antrag auf Zuschuss muss im gleichen Monat gestellt werden, in dem die Forderung fällig ist.

Versorgungsunternehmen müssen bei Grundversorgung unter bestimmten Bedingungen eine Ratenzahlung anbieten. Bei Forderungen über 300 Euro sind mindestens zwölf Monatsraten vorgeschrieben. Verbraucher können zudem selbst mit den Anbietern Ratenzahlungen vereinbaren. Anschließend erfolgt der Antrag beim zuständigen Sozialträger.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Bleiben Zahlungen aus, kann der Energieversorger eine Sperrung ankündigen. Voraussetzung sind Zahlungsrückstände von mindestens 100 Euro und zwei nicht geleistete Abschläge. Sperrungen müssen vier Wochen vorher angekündigt werden, der konkrete Termin acht Werktage im Voraus.

Wird die Frist überschritten und droht eine Sperre, kann der Staat nach Prüfung der Unterlagen ein Darlehen gewähren. In Ausnahmefällen kann dieses nachträglich in einen Zuschuss umgewandelt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag sind verschiedene Nachweise erforderlich. Laut Verbraucherzentrale gehören dazu:

  • Personalausweis und Meldebestätigung
  • Krankenversicherungskarte
  • Sozialversicherungsausweis
  • Mietvertrag und Vermieterbescheinigung
  • Nebenkosten– oder Jahresabrechnung
  • Gegebenenfalls Rechnung für Brennstoffe
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitgeberbescheinigung bei Erwerbstätigen

Anträge werden über die Jobcenter oder Sozialämter gestellt. Viele Jobcenter nehmen Unterlagen nicht mehr per E-Mail an, sondern postalisch oder über eigene Apps. Auch Onlineportale bieten Antragsmöglichkeiten. Verbraucherzentralen und Sozialstellen beraten dazu.

Kündigungsrechte bei Preisänderungen

Erhöhen Energieversorger ihre Preise, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch bei zeitlich gebundenen Verträgen, ausgenommen sind Fernwärmeverträge, bei denen meist kein Anbieterwechsel möglich ist.

Ofenhammer rät, Vergleichsportale für einen möglichen Wechsel zu nutzen. Preisobergrenzen wie bei Mieten existieren nicht, die Kosten richten sich nach Marktbedingungen. Kündigungen durch Versorger waren vor allem zu Beginn der Energiekrise verbreitet, etwa bei Insolvenzen. Inzwischen komme dies laut Verbraucherzentrale nur noch selten vor.

EU-Regelung zum Anbieterwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 muss der Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die bisher gültigen Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter bleiben dabei bestehen.